Drucksache - 0882/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.11.2013 folgenden Beschluss:
Der BVV ist zu berichten, welche Maßnahmen im Rahmen des in diesem Jahr aktualisierten Luftreinhalteplans für die Hauptverkehrsstraßen des Bezirks, speziell
- Martin-Luther-Straße - Hauptstraße/Potsdamer Straße - Tempelhofer und Mariendorfer Damm
vorgesehen sind.
Der Bericht soll mindestens die Maßnahmen zu den folgenden Punkten beinhalten: - Tempo 30 an sog. Hotspots / verkehrsbelasteten Bereichen - Optimierungen im Verkehrsfluss
Das Bezirksamt soll ggf. proaktiv Vorschläge machen, die zusammen mit SenStadt umzusetzen sind.
Der BVV ist bis zur Februarsitzung 2014 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt IX C, zuständig für die Luftreinhalte- und Aktionsplanung wurde gebeten, zu dem BVV-Antrag Stellung zu nehmen und Wege zur Umsetzung der Maßnahmen in Zusammenarbeit aller zu beteiligenden Behörden aufzuzeigen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, hat hierzu folgendes mitgeteilt:
„Der Luftreinhalteplan enthält Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen wie in dem Antrag der BVV erwähnt auch die Optimierung des Verkehrsflusses und Tempo 30 an geeigneten Strecken. Hierzu führt derzeit die VMZ Berlin in meinem Auftrag eine Untersuchung zu Prüfung der Stauvermeidungspotenziale durch, so wie es der Luftreinhalteplan für die Umsetzung der Maßnahme M 2.11 vorschlägt. Dabei wird erstmals ein neues Bewertungsverfahren angewendet, das die erst seit etwa einem Jahr verfügbaren Daten von im Verkehr gemessenen Reisezeiten berücksichtigt. Dies lässt eine bessere Bewertung des Verkehrsflusses zu als das für den Luftreinhalteplan verwendete, modellbasierte Verfahren. Aus dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg wurden folgende Straßen in die Untersuchung einbezogen: Dominicusstraße, Hauptstraße, Manteuffelstraße, Mariendorfer Damm, Martin-Luther-Straße, Potsdamer Straße und der Tempelhofer Damm. Die Ergebnisse werden im Frühjahr erwartet. Erst auf dieser Basis kann dann in Abstimmung mit der Verkehrslenkung Berlin über weitere Schritte, z.B. die Anpassung von Ampelschaltungen, entschieden werden.
Auf der Grundlage des Verkehrssicherheitsprogramms wird voraussichtlich im Laufe dieses Jahres die Erarbeitung eines berlinweiten Stadtgeschwindigkeitskonzeptes unter Berücksichtigung von weiteren Aspekten wie der Leistungsfähigkeit des Hauptverkehrsstraßennetzes, der Anforderungen des ÖPNV, des Luftreinhalteplans 2011-2017 und des Lärmaktionsplans erfolgen. Dabei werden auch die im BW-Antrag genannten Straßen in der Untersuchung berücksichtigt.“
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bittet um Verständnis, dass es aufgrund der noch laufenden Untersuchungen derzeit noch nicht möglich ist, konkrete Maßnahmen für einzelne Straßen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu benennen. Sobald dies nach Auswertung der Ergebnisse und Abstimmung mit der Verkehrslenkung Berlin möglich ist, wird die Senatsverwaltung den Bezirk über den Fortgang der Umsetzung des Luftreinhalteplans informieren. |
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