Drucksache - 0708/XIX  

 
 
Betreff: Fußnote im Stadtentwicklungsplan
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion PIRATENDie Fraktion PIRATEN
  Ickes, Michael
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beantwortung
15.05.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
18.06.2013 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Antrag

Das Bezirksamt wird ersucht zu veranlassen, die Vorbehalte aus der Bürgerschaft bezüglich der Wohnungsbaupotenziale im Bezirk in den von der Senatsverwaltung zu verabschiedenden Stadtentwicklungsplan Wohnen (StEP Wohnen) aufzunehmen

 

 

Die BVV wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu veranlassen, die Vorbehalte aus der Bürgerschaft bezüglich der Wohnungsbaupotenziale im Bezirk in den von der Senatsverwaltung zu verabschiedenden Stadtentwicklungsplan Wohnen (StEP Wohnen) aufzunehmen.

 

Insbesondere, aber nicht ausschließlich, soll dadurch erwirkt werden, dass sich die großen Vorbehalte bezüglich einer Bebauung der „Bautzener Brache“, die u.a.  (aber nicht ausschliesslich) von der IG „Stadtplanung von unten“ sowie dem BUND vorgebracht wurden, in dem StEP Wohnen wiederfinden und die Möglichkeit eröffnen, die andernfalls die Quasi-Festschreibung von Wohnbebauung dort, gegebenen Falls revidieren zu können.

 

Begründung (nicht Teil des Antrags)

 

Im Juni soll der StEP Wohnen verabschiedet werden, in dem Flächen nach ihren Baupotenzialen bewertet werden. Die Bezirke sind aufgefordert, zu den einzelnen Flächen Stellung zu beziehen; danach bietet diese Bewertung die Grundlage und de-facto ausschließliche Handlungsanweisung für den weiteren Umgang mit diesen Flächen, für die nächsten 10 Jahre.

 

Der Fall der Säntisstrasse illustriert das: Dort wurde der betreffliche StEP 2011 fortgeschrieben, weil keine formalen Vorbehalte vorlagen. Trotz nachweislich fehlerhaftem Zustandekommens dieses StEPs kann nun der Flächennutzungsplan nicht geändert werden, wie es von der Einwohnerschaft und dem Bezirk gewünscht ist.

Für die Stellungnahme des Bezirks zur aktuellen Neuauflage des StEPs Wohnen wurde die Bürgerschaft in keiner Weise befragt oder gehört. Idealer Weise soll mit diesem Antrag die Möglichkeit eröffnet werden, die von der Zählgemeinschaft in der Bezirksverordnetenversammlung versprochene Verbesserung der Bürgerbeteiligung zu gewährleisten derart, dass Bürgerinnen und Bürger auch nach der Verabschiedung des StEP Wohnens die Möglichkeit haben, entscheidenden Einfluss auf die weitere Umsetzung zu bekommen.

 

Konkret sieht die Stellungnahme des Bezirks vor, u.a. die Bautzener Brache „grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht“ zu ziehen. Dort wurden mehr als 800 Unterschriften gegen eine Wohnbebauung gesammelt; der BUND hat sich klar dagegen positioniert. Am 14.05.2013 soll eine „Anwohnerversammlung“ zu diesem Thema stattfinden. Dieser Antrag soll gewährleisten, dass diese Vorbehalte und Einwände wahr- und in den StEP Wohnen aufgenommen werden, damit keine (quasi-) Fakten geschaffen werden, und damit der Einwohnerschaft die Souveränität über ihre Belange zurück gegeben wird.

                           

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