Drucksache - 0603/XIX  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung – Dringlichkeit von Beschlussempfehlungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDAusschuss für Geschäftsordnung
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Geschäftsordnung Entscheidung
16.04.2013    6. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung vertagt   
10.09.2013    7. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung vertagt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.10.2014 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
18.11.2014 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
2. Version vom 07.10.2014
3. Version vom 17.10.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV wird wie folgt geändert:

 

§ 27 a wird wie folgt gefasst:

 

§ 27 a Beschlussempfehlungen der Ausschüsse

 

              Beschlussempfehlungen der Ausschüsse müssen der Bezirksverordnetenvorsteherin               bzw. dem Bezirksverordnetenvorsteher in der Regel bis zum achten Tag 11.00 Uhr               vor der nächsten Sitzung, spätestens aber bis zum Tag vor der Sitzung 11.00 Uhr               vorliegen. Sie bedürfen nicht der Zustimmung der Dringlichkeit.

 

 

 
 

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