Drucksache - 0558/XIX  

 
 
Betreff: Hatun Sürücü würdigen und dadurch Frauen und Mädchen darin bestärken, ihren Lebensentwurf selbstbewusst zu verwirklichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
27.02.2013 
Fortsetzung der öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 20. Februar 2013 überwiesen   
Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Beratung
07.03.2013 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur vertagt   
02.05.2013 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.05.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
18.06.2013 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung
5. Version vom 07.08.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.06.2013 folgenden Beschluss:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die geplante Brücke zwischen dem Tempelhofer Feld und der Oberlandstraße nach Hatun Sürücü benannt wird.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Gemäß § 5 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) und den dazu erlassenen Ausführungsvorschriften (AV Benennung; Zi. 1 Abs. 2 Buchst. a) liegt die Zuständigkeit für die Benennung von Brücken und Ingenieurbauwerken bei der für das Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung. Der Bezirk, in dem sich das Bauwerk befindet, ist anzuhören.

 

Der Bezirksstadtrat der Abteilung Bauwesen, Herr Daniel Krüger, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zwischenzeitlich schriftlich über den Beschluss in Kenntnis gesetzt und darum gebeten, ihn bei der Benennung des noch zu errichtenden Brückenbauwerkes zu berücksichtigen.

 
 

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