Drucksache - 0558/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.06.2013 folgenden Beschluss:
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die geplante Brücke zwischen dem Tempelhofer Feld und der Oberlandstraße nach Hatun Sürücü benannt wird.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Gemäß § 5 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) und den dazu erlassenen Ausführungsvorschriften (AV Benennung; Zi. 1 Abs. 2 Buchst. a) liegt die Zuständigkeit für die Benennung von Brücken und Ingenieurbauwerken bei der für das Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung. Der Bezirk, in dem sich das Bauwerk befindet, ist anzuhören.
Der Bezirksstadtrat der Abteilung Bauwesen, Herr Daniel Krüger, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zwischenzeitlich schriftlich über den Beschluss in Kenntnis gesetzt und darum gebeten, ihn bei der Benennung des noch zu errichtenden Brückenbauwerkes zu berücksichtigen. |
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