Drucksache - 0523/XIX  

 
 
Betreff: Derzeit keine Abgabe des Grundstücks Tempelhofer Damm 163 an den Liegenschaftsfonds
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Facility ManagementBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.05.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.2.2013 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, zunächst von einer Abgabe des Grundstücks Tempelhofer Damm 163 an den Liegenschaftsfonds Abstand zu nehmen und das Grundstück einstweilen weiter als Parkraum zu bewirtschaften.

 

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, nach dem Scheitern der Pläne zum Projekt Rathaus-Passage die weitere Entwicklung des Komplexes Rathaus Tempelhof und der entlang der Götzstraße liegenden bezirklichen Einrichtungen zu skizzieren.

In diesem Zusammenhang wäre deutlich aufzuzeigen, ob dem Grundstück Tempelhofer Damm 163 dabei eine Schlüsselstellung zukäme.

 

Sollte sich das Grundstück tatsächlich als entbehrlich für bezirkliche Zwecke erweisen, so ist eine Abgabe an den Liegenschaftsfonds erst zu betreiben, wenn die künftige Nutzung ( etwa als Standort für ein Wohn- und Geschäftshaus) durch verbindliche Bauleitplanung gesichert ist.

 

 


Das Bezirksamt bittet, den nachfolgen Bericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Während der Jahre 2017 – 2018 wurden die Entwicklungsbedarfe und –potentiale rund um das Rathaus Tempelhof (Arbeitstitel: „Neue Mitte Tempelhof“) im Rahmen einer städtebaulichen Voruntersuchung analysiert; ergänzend erfolgte eine Machbarkeitsstudie für eine mögliche Bebauung, u. a. auch auf der als Parkplatz genutzten Freifläche.

 

Die Bürgerinnen und Bürger wurden in mehreren öffentlichen Workshops informiert und waren zu einem Dialog eingeladen.

 

Auf Grundlage der städtebaulichen Untersuchungsergebnisse hat der Senat von Berlin per förmlichem Beschluss vom 25.09.2018 den Planungsbereich der „Neuen Mitte Tempelhof“ als neues Stadtumbaugebiet festgelegt; zugleich wurden die Flächen im Kernbereich der „Neuen Mitte Tempelhof“ als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gem. § 9 des AGBauGB qualifiziert.

 

Weiterhin erfolgte die Anmeldung der Vorhaben „Erweiterung / Sanierung des Rathauses Tempelhof“ sowie „Neubau einer Bezirkszentralbibliothek mit Volkshochschule“ zum Investitionsprogramm 2019 – 2023 durch das Bezirksamt.

 

Vor diesem Hintergrund wird das Grundstück Tempelhofer Damm 163 im Fachvermögen des Bezirksamtes verbleiben, um einer Bebauung  für öffentliche bzw. bezirkliche Nutzungen zu dienen.

 

 
 

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