Drucksache - 0385/XIX  

 
 
Betreff: Fahrradfreigabe auf dem Wittenbergplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:1. Herr Krüger, Daniel
2. Herr Schworck, Oliver
Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Kenntnisnahme
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beratung
19.03.2013 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt vertagt   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
21.09.2016 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.09.2012 folgenden Beschluss:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob die Feuerwehrzufahrten auf dem Wittenbergplatz für den Fahrradverkehr freigeben werden können. Die Feuerwehrzufahrten, die farblich abgehoben sind, sind bisher für Anwohner und Lieferverkehr freigegeben.

Die Freigabe soll nach einem Jahr zusammen mit der zuständigen Polizeidienststelle evaluiert werden bzgl. der Unfallstatistik für Fahrradfahrer und Fußgänger.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Der zuständige Bezirksstadtrat Herr Schworck hat den Beschluss an die Verkehrslenkung Berlin weitergeleitet. Mit Schreiben vom 13. November 2014 hat diese folgendes mitgeteilt:

 

„Die Freigabe der Fußgängerbereiche des Wittenbergplatzes zum Fahrradfahren fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes. Es wäre seitens des Straßenbaulastträgers zu prüfen, ob eine solche Freigabe im Rahmen der bestehenden Widmung möglich ist. Sollten sich dann weitergehende Fragestellungen durch die Anknüpfung an das Hauptverkehrsstraßennetz ergeben, sind diese konkret mit der VLB abzustimmen.“

 

Nach Prüfung durch den Straßenbaulastträger kann festgestellt werden, dass die Widmung dieser Flächen mit der Maßgabe eingeschränkt ist, dass die Straßen für den öffentlichen Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen aller Art gesperrt sind. Der Lieferverkehr wird eingeschränkt zugelassen. Einer Freigabe der Flächen für den Radverkehr steht damit seitens der Widmung nichts entgegen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen