Drucksache - 0376/XIX  

 
 
Betreff: Planungssicherheit für den BSV Friesen – Nutzung der historischen Adlermühle langfristig absichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
12.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Sport Entscheidung
08.01.2013 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Mit Schreiben vom 15. Oktober 2012 wurde die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG, in deren Eigentum sich das Grundstück Buchsteinweg 32-34 befindet, gebeten, durch eine vertragliche Absicherung eine dauerhafte Nutzung der historischen Adlermühle durch den Verein BSV Friesen e.V. zu ermöglichen. Insbesondere wurde auf die durch den Verein beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen hingewiesen, für die der Verein durch einen längerfristigen Vertrag Planungssicherheit haben möchte.

 

Mit Schreiben vom 24.10.2012 teilt die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co.KG folgendes mit:

 

Buchsteinweg 32-34,12107 Berlin

Vereinsheim Berliner Schwimmverein Friesen 1895e.V.

Ihr Schreiben vom 15.10.2012

 

Sehr geehrte Frau Kaddatz,

 

Sie haben uns das Ersuchen Ihrer BVV herangetragen, einen langfristigen Mietvertrag mit dem BSV Friesen 1895““ e.V. anzuschließen.

Wir haben bisher den bestehenden Mietvertrag aus dem Jahre 1997 mit jährlicher Verlängerung für beide Seiten als ausreichend angesehen und wollten diesen fortsetzen.

 

Der Mietzins für die Grundstücksflächen von 0,31 /m² /Jahr basiert auf den Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN), an die auch wir weiterhin gebunden sind. Für die Baulichkeit Adlermühle ist ein sogenannter ortsüblicher Mietzins von 1,02 /m² /Monat zu entrichten, der mit dem schlechten Zustand bei Mietbeginn begründet wird. Es ergeben sich jährliche Mieteinnahmen von 4.193,04 .

Lt. Mietvertrag werden vom Mieter neben dem Mietzins die Betriebskosten (für Gebäudeversicherung nur anteilig) und Unterhaltung der Baulichkeiten getragen, jedoch ist der Vermieter verpflichtet, für die Adlermühledie Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung der Windmühlenflügel, des Mauerwerks, des Daches, der Außenfenster, des Umganges sowie der Balkonkonstruktion zu tragen.

In den Jahren 2006/2007 sind dem Liegenschaftsfonds Kosten in Höhe von 51.000,00 für die Erneuerung des Umgangs, der Balkonkonstruktion, des Treppenaufganges und eines Mühlenflügels entstanden. Weitere Instandsetzungen sind zudem jährlich erfolgt. Daraus ergibt sich, dass die Ausgaben für das Objekt höher als die Einnahmen waren.

 

Aus diesen wirtschaftlichen Erwägungen heraus und um eine mögliche Vermarktung nicht zusätzlich zu erschweren, haben wir einen langfristigen Vertrag im Mai 2012 abgelehnt.

 

Bisher hat uns der Verein noch nicht mitgeteilt, dass er umfangreiche Sanierungsarbeiten im Objekt plant und deshalb Planungssicherheit benötigt. Auch Art und Umfang der geplanten Maßnahmen ist uns nicht bekannt. Hier gibt es Abstimmungsbedarf zwischen dem Mieter und uns, zumal gem. Mietvertrag vor Durchführung von Veränderungen an baulichen Anlagen die Zustimmung des Vermieters einzuholen ist.

 

Sollten die Sanierungsarbeiten auf Kosten des Mieters erfolgen, sind wir grundsätzlich bereit, den Mietvertrag mit einer Mietzeit von bis zu 10 Jahren neu abzuschließen.

Den Mietvertrag bieten wir zu folgenden Konditionen an:

?         Die Miete für die Grundstücksfläche bleibt wie bisher 0,31/m²/Jahr gem. SPAN Ziff. 25 (1).

?         Die Miete für das Bestandgebäude Adlermühle wird ebenfalls nach SPAN Ziff. 25 (1) berechnet, ergibt nach derzeitigem Stand 20,45/m²/Jahr.

?         Daraus ergibt sich eine jährliche Nettomiete von 6.335,95 .

?         Sämtliche Betriebs- und Nebenkosten für das Gesamtobjekt sind vom Mieter zu tragen, ebenso die Verbrauchskosten. Es werden Betriebkostenvorauszahlungen geleistet, über die jährlich abgerechnet wird. Dies wären derzeit 1.800,00 /Jahr (für Winterdienst, Gebäude- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Dachrinnenreinigung, Prüfung nach Trinkwasserverordnung).

?         Die gesamte laufende Instandhaltung und Instandsetzung des Grundstücks, der vom Mieter errichteten Baulichkeiten und der Adlermühle einschließlich der Verpflichtungen aus dem Denkmalschutz obliegt dem Mieter komplett auf eigene Kosten; das beinhaltet auch die Instandhaltung und Instandsetzung von Dach und Fach (einschließlich Windmühlenflügel, Balkonkonstruktion etc.). Da die Miete weiterhin sehr moderat angesetzt ist, können wir uns aus wirtschaftlicher Sicht nicht dazu verpflichten, unabwägbare Instandsetzungskosten über einen längerfristigen Zeitraum zu übernehmen.

Wir haben mit gleicher Post dem BSV Friesen 1895e.V. ein gleichlautendes Angebot unterbreitet und einen gemeinsamen Gesprächstermin vorgeschlagen. Wir hoffen, dass auf dieser Grundlage eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG

 

 
 

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