Drucksache - 0369/XIX  

 
 
Betreff: Schuleinzugsgebiete vernünftig einrichten und nicht nach Aktenlage
Kurze Beine – kurze Wege
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNE, PIRATEN u. BV LINKEBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
24.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Kenntnisnahme
06.11.2012 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
geänderter Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die in der o.g. Drucksache geforderte Aufteilung der Einschulungsbereiche ist wie folgt umgesetzt worden:

 

Mit der Gründung der Gemeinschaftsschule Schöneberg zum Schuljahr 2012/2013 war der Einschulungsbereich der ehemaligen Peter-Paul-Rubens-Schule aufgehoben. Ca. 160 Schulanfänger, die dem ehemaligen Einzugsbereich dieser Schule angehörten, sind einem neuen eigenen Einschulungsbereich zuzuordnen. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 17a in Verbindung mit § 18 SchulG, dass die Gemeinschaftsschule einen Schulversuch darstellt und die Teilnahme am Schulversuch freiwillig ist. Damit hat eine Gemeinschaftsschule keinen eigenen Einschulungsbereich. Die Aufnahme erfolgt nach § 17a (5) SchulG.

 

Die gesetzliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 109 (2) SchulG; dort heißt es:

„...Die Bezirke.....legen die Einschulungsbereiche für die Grundschulen fest....“

 

Alle Einschulungsbereiche im Bezirk Tempelhof-Schöneberg bleiben vorläufig erhalten. Der ehemalige Einschulungsbereich der Peter-Paul-Rubens-Schule (07G39) wird auf die Einschulungsbereiche der Teltow-Grundschule (07G10) und dem Einschulungsbereich der Lindenhof-Grundschule (07G07) aufgeteilt.

 

Im Zeitraum 22.10. – 02.11.2012 finden die Anmeldungen an den Grundschulen statt. Für den Fall, dass die Anmeldungen an diesen beiden Grundschulen deren Aufnahmekapazität übersteigen, ist gem. §§ 54, 55a SchulG zu verfahren. Eine Abstimmung mit dem Rechtsamt des Bezirkes ergab, dass das in der Drucksache Nr. 0369/XIX verifizierte Verfahren als rechtswidrig einzustufen ist. Sollten in den aufgeführten Grundschulen bei den Anmeldungen zu den ersten Klassen die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen, so sind analog zu dem Verfahren im Bezirk Pankow, die von Eltern angegebenen Wechselwünsche mit Vorrang zu behandeln.

 

Der Schulträger hat alle Eltern des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg, deren Kinder im August 2012 schulpflichtig werden, über die Bildung der Gemeinschaftsschule und die damit verbundene Änderung der Einschulungsbereiche informiert. Hierzu wurde ein Serienbrief (Anlage 1), der eine zusätzliche Information der Bezirksstadträtin (Anlage 2) enthält, Ende September 2012 versandt. Darüber hinaus hat die Gemeinschaftsschule eine eigene Information (Anlage 3) an die benachbarten und kooperierenden Kitas herausgegeben und verschiedene Informationsveranstaltungen offeriert.

 

In Auswertung des Anmeldeverfahrens 2013/2014, voraussichtlich März 2013, können den Fachausschüssen Schule bzw. Jugend die Auswirkungen und Entwicklungstendenzen durch die veränderten Einschulungsbereiche dokumentiert und zur Beratung vorgelegt werden.

 

Die Abstimmung mit der Abteilung Jugend, Ordnung, Bürgerdienste wurde im Rahmen der strategischen Steuerungsgruppe „Schule – Jugendhilfe“ am 01.10.2012 eingeleitet.

 

 

 
 

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