Drucksache - 0363/XIX  

 
 
Betreff: Fahrradführung einrichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Verkehr und GrünflächenBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
17.05.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Anlage 1925_XIX

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.09.2012 folgenden Beschluss:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, eine Fahrradführung auf der westlichen Seite der Un-terführung der Naumannstraße in südlicher Richtung auf dem Fußweg gemäß den „Empfehlungen für den Radverkehr“ (ERA) einzurichten. Dafür sind Bordsteinabsen-kungen und Freigaben für den Radverkehr mit dem Schild „Radfahrer frei“, eventuell zusätzlich ab Torgauer Straße, vorzusehen.“

 

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die frühere Naumannstraße zwischen Torgauer Straße und Eisenbahnunterführung, zwischenzeitlich (bis zum Tempelhofer Weg) umbenannt in „Wilhelm-Kabus-Straße“, ist eine Hauptverkehrsstraße, für die die für das Verkehrswesen zuständige Senats-verwaltung (aktuell: SenUVK) und die Verkehrslenkung Berlin (hier: VLB B) fachlich zuständig sind. Entsprechende Fahrbahnmarkierungen bzw. Verkehrsbeschilderun-gen müssen daher mit Zustimmung der Senatsverwaltung UVK seitens der VLB B angeordnet werden.

 

Darüber hinaus verfügt der Bezirk über keine eigenen Finanzmittel für bauliche Än-derungen für den Radverkehr an der Wilhelm-Kabus-Straße.

 

Das Bezirksamt hat daher beim Förderprogramm „Stadtumbau Südkreuz“ Finanzmit-tel beantragt und bewilligt bekommen, um die Radverkehrssituation im Zuge des sog. „Radfernweg Berlin-Leipzig“, einer überregionalen Radverkehrsroute der SenUVK, in dem Bereich zwischen Torgauer Str./W.-Kabus-Str. und Hildegard-Knef-Platz/Hans-Baluschek-Park einschließlich des Vorplatzes Bahnhof Südkreuz neu zu ordnen und zu verbessern.

 

Das Bezirksamt hat für die Gutachter- und Planungsleistungen ein Ing.-Büro beauf-tragt. Der Teilabschnitt unter der Eisenbahnunterführung ist Bestandteil des Auftra-ges zur Neuordnung und Verbesserung des Radverkehrs.

 

Das Bezirksamt setzt sich mit Unterstützung durch das Ing.-Büro ggü. der Senats-verwaltung für die Umsetzung des o.g. BVV-Beschlusses ein.

 

Sobald dem Bezirksamt dazu weitere Erkenntnisse vorliegen, wird das Bezirksamt der BVV weiter berichten.

 

 
 

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