Drucksache - 0318/XIX  

 
 
Betreff: Etat für die Regionalkosten des Kinder- und Jugendparlaments
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.06.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt de BVV:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.06.2012 folgenden Beschluss:

 

„Das Kinder- und Jugendparlament sollte einen kleinen Etat (500 EUR) pro Regionalgruppe (insg. 1500,00 EUR) erhalten und souverän für die Bereiche eigene Projekte, Gestaltung der Gruppenarbeit, etc. verfügt werden darf.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Entsprechend dem Beschluss der BVV vom 20.06.2012 ist die Umsetzung wie folgt geplant.

 

1.) Es handelt sich um einen zusätzlichen finanziellen Förderbedarf.

 

Für das Jahr 2012 wird vorgeschlagen, dass pro Regionalgruppe 210,00 Euro (ca. fünf Zwölftel) zusätzlich aus dem Haushalt des Jugendamtes bereitgestellt werden.

 

Für das Jahr 2013 erfolgt die Mehrausgabe von 1.500,00 Euro ebenfalls aus dem Haushalt des Jugendamtes. Die Finanzierung der Summen muss im Rahmen der Bewirtschaftung oder durch Einsparungen an anderer Stelle erfolgen.

 

2.) Zum Verfahren

 

Grundsätzlich soll der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich gehalten werden. Unter den verschiedenen möglichen Finanzierungsarten wird vorgeschlagen, eine zweckbestimmte Erhöhung der Fördersumme des Leistungsvertrages mit dem Träger AHB-Berlin Süd gGmbH vorzunehmen.

 

Der Träger erhält gleichzeitig die Auflage „drei Unterkonten“ für die entsprechenden Regionalgruppen einzurichten. Entsprechende Ausgaben daraus dürfen nur direkt durch das Kinder-und Jugendparlament (Vorstand) erfolgen oder veranlasst werden.

 

 

 

 
 

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