Drucksache - 0309/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.6.2012 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen für eine zügige Durchführung der Prüfungen zur Realisierbarkeit des U-Bahnhofs Magdeburger Platz als neuen Endpunkt der Linie U4 einzusetzen. Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg verbindet sich mit dem Bau dieser zusätzlichen Station die Erwartung einer größeren Attraktivität, einer besseren Auslastung und einer zusätzlichen wirtschaftlichen Absicherung des Betriebes auf der ehemaligen Schöneberger Stadt-U-Bahn.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Der Beschluss wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) sowie den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) mit Schreiben vom 12.7.2012 übermittelt.
Die BVG hat mit Schreiben vom 21.8.2012 (Eingang 27.8.2012) geantwortet. Sie verweist darauf, dass die wesentlichen Entscheidungen durch das Land Berlin zu treffen seien. Die BVG und SenStadtUm hätten hier ein Besteller – Ersteller –Verhältnis, d.h. die BVG baue und fahre auf Bestellung des Landes Berlin. Sollte am Ende des politischen Willensbildungsprozesses ein Beschluss stehen und SenStadtUm die notwendigen Planverfahren initiieren, stehe die BVG mit ihren Experten zur betrieblichen und wirtschaftlichen Bewertung zur Verfügung.
Von SenStadtUm erfolgte bis zum 3.9.2012 keine Rückmeldung. Jedoch wurde die Antwort des Senats von Berlin auf eine Kleine Anfrage im Abgeordnetenhaus bekannt, die sich mit einer möglichen Verlängerung der U-Bahn-Linie 4 bis zum Magdeburger Platz befasst (Drucksache 17/10782). Danach ist die Verlängerung als sehr langfristige Planungsoption im Flächennutzungsplan enthalten, für die derzeit keine Notwendigkeit gegeben sei. Eine solche Baumaßnahme würde nach Erfahrungswerten der BVG Investitionen im zweistelligen Mio. Eur Betrag verursachen. Zudem sei nach einer groben Einschätzung der BVG eine nennenswerte Verlagerung von Verkehren nicht zu erwarten. Vor diesem Hintergrund ist eine weitergehende Prüfung der Verlängerung aus Sicht des Senats derzeit nicht vordringlich.
Die genannte Drucksache ist dieser Mitteilung zur Kenntnisnahme als Anlage beigefügt. Sollte im Nachgang noch eine Rückäußerung von SenStadtUm erfolgen, wird das Bezirksamt hierüber in der nächstfolgenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses berichten.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
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