Drucksache - 0214/XIX  

 
 
Betreff: Verträge mit der DENKMALplus öffentlich machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.04.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
09.05.2012 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.05.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Das Bezirksamt bittet als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der städtebauliche Vertrag zwischen dem Land Berlin und der DENKMALplus Beteiligungsgesellschaft mbH vom 10. Juli 2009 zum Bebauungsplan 7-29 sowie der Nachtrag zum o.g. städtebaulichen Vertrag vom 21. November 2011 sind seit 8. August 2012 auf der Homepage des Stadtentwicklungsamtes unter „Aktuelles“ veröffentlicht.

 

Aus dem Vertragstext bzw. den Anlagen ist die Lage, Dimensionierung und die Kostenübernahme der Planstraße mit dem Hinweis auf den konkretisierenden, noch abzuschließenden Erschließungsvertrag ersichtlich.

 

Der Nachtrag des in Rede stehenden Vertrags regelt die Reduzierung der Straßenbreite im Bereich der Eisenbahnunterführung von ursprünglich 19,2 m auf 14,8 m. Ferner wird durch den Nachtragsvertrag die Baudurchführung vom Investor auf den Bezirk (Fachbereich Tiefbau) übertragen. Die Kosten der Planung und die Herstellung der Erschließungsstraße werden von der DENKMALplus Beteiligungsgesellschaft mbH übernommen, sofern und soweit die vom Bezirk beantragten GRW-Fördermittel diese Kosten nicht abdecken. Die Regelungen des Nachtrages erlangen erst mit der Bewilligung der beantragten GRW-Mittel Rechtskraft.

 

 

 

 
 

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