Drucksache - 0058/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 25.04.2012 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Schließung der Ausfahrt des Parkplatzes unter der Hochbahn zwischen Zietenstraße und U-Bhf. Nollendorfplatz auf der südlichen Seite der Bülowstraße rückgängig gemacht wird. Pkw können damit wieder den Parkplatz in Richtung Potsdamer Straße verlassen, Fußgänger/innen können die Straße einfacher und sicherer überqueren. Die Ein- bzw. Durchfahrt, vor allem für Lkw, ist durch entsprechende Verkehrszeichen und eine Höhenbegrenzung (Balken) zu unterbinden.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Verkehrslenkung Berlin (VLB), Zentrale Straßenverkehrsbehörde, hat inzwischen hierzu mitgeteilt, dass sich die BVG beginnend im Jahr 2005 dafür eingesetzt habe, die Durchfahrten wegen erheblicher Anprallschäden am Tragwerk zu schließen. Dieses Anliegen wurde von der VLB unterstützt. Die verkehrlichen Folgen der Schließung für den Fahrzeugverkehr waren zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar. Sie wurden bei der Abwägung von deren Erforderlichkeit mit den Auswirkungen von Beginn an berücksichtigt. Ohne eine Befürwortung der von der BVV angedachten Verkehrsmaßnahme durch die BVG vermag die VLB nicht zu erkennen, dass neue Bewertungsmaßstäbe vorliegen würden. Vor diesem Hintergrund kann sich die Rechtfertigung der Maßnahme für die Verkehrslenkung nicht anders darstellen.
Die hiesige Straßenverkehrsbehörde teilt mit, dass weiterhin ein Durchlass besteht, der Fußgängerinnen und Fußgängern ein Queren erlaubt. Dies wird jedoch nicht weiter, beispielsweise durch einen abgesenkten Bordstein, unterstützt, da der Fließverkehr in diesem Bereich unabhängig von den Verkehrsspitzenzeiten erheblich ist. Insofern ist es aus verkehrlicher Sicht unbedingt erforderlich, dass Fußgänger die Straße so gesichert wie möglich queren sollen. Daher ist der Weg zur nächsten Lichtzeichenanlage nicht nur zumutbar, sondern aus Sicherheitsgesichtspunkten unabdingbar, da es sich um eine Hauptverkehrsstraße mit 3 Richtungsfahrbahnen handelt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |