Drucksache - 1830/XVIII  

 
 
Betreff: Entwurf des Bebauungsplans 8-49 vom 04.02.2011 nebst Begründung sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 8-49
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.05.2011 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
08.06.2011 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.06.2011 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
8-49_BVV_Begruendung Anlage 2
Beschlussempfehlung

Da der Text dem Büro der BVV bei Redaktionsschluss nicht in elektronischer Form vorlag, entnehmen Sie den Inhalt der Vorlage zur Beschlussfassung bitte der beigefügten Anlage

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der mit beiliegender Bezirksamtsvorlage – zur Beschlussfassung vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans 8-49 vom 4.02.2011 nebst Begründung und Begründung sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 8-49 wird beschlossen.

 

Begründung:

siehe Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 8-49

 

Rechtsgrundlagen:

·         Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619)

·         Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2005 (GVBl. S. 692)

·         Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 22. Oktober 2008 (GVBl. S. 292)

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine

 

Anlagen:

·         Abwägungsergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage 1)

·         Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 8-49 einschließlich verkleinerte Kopie des Bebauungsplanes (Anlage 2),

·         Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 8-49 (Anlage 3)

 

 
 

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