Drucksache - 1807/XVIII  

 
 
Betreff: Sicherer Schulweg für die Tempelherren-Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, Oliver 
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.04.2011 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Entscheidung
09.05.2011 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr vertagt   
23.05.2011 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.06.2011 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
31.08.2011 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung vom 25.05.2011
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 22.06.2011 folgenden Beschluss:

 

„Das Bezirksamt wird beauftragt, mit den zuständigen Stelle zu prüfen, ob auf der Boelckestraße in Höhe der Tempelherren-Grundschule ein lichtsignalgesicherter Überweg geschaffen werden kann.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und hat folgende Stellungnahme erhalten:

 

„Die Boelckestraße weist 3 Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn auf, das Parken am Fahrbahnrand ist zugelassen. In Höhe Fritz-Bräuning-Promenade sind zur Sicherung der vorhandenen Querungsmöglichkeit  baulich Gehwegvorstreckungen angelegt. Auf dem begrünten Mittelstreifen ist im Bereich der Querungsstelle  eine Aufstellfläche angelegt, die mit zwei Pollern gesichert ist. Das Schutzgitter auf der Schulseite ist an dieser Stelle unterbrochen.

 

Auf beiden Straßenseiten sind den Querungsstellen zusätzlich Z 283 StVO vorgelagert, um eine bessere Übersicht und Sichtbarkeit der Querenden sicherzustellen. Hierdurch wurde für die Fußgänger eine zusätzliche Sicherheit geschaffen, die Fahrbahn gut einzusehen sowie durch die Kraftfahrer  besser gesehen zu werden.  Ein sicheres Überqueren ist bei nötiger Sorgfalt möglich.

 

Zwischen  Werner-Voß-Damm und Loewenhardtdamm ist ein auf den Schulbetrieb abgestelltes zeitlich beschränktes Tempo 30 angeordnet. Zusätzlich ist dieser Bereich mit Z 136 StVO beschildert, ergänzt durch entsprechende aufgebrachte Piktogramme auf der Fahrbahn, so dass die Fahrzeugführer deutlich auf die Verkehrssituation hingewiesen werden.

 

Die benachbarten lichtsignalgeregelten Querungsmöglichkeiten befinden sich am Werner-Voß-Damm sowie am Loewenhardtdamm in jeweils ca. 120  m Entfernung, wodurch ausreichende Lücken im fließenden Verkehr entstehen, die ein Queren nach nur kurzen Wartezeiten ermöglichen.

 

Eine Verkehrsunfallauswertung für die letzten 3 Jahre zeigt auf, dass für diesen Zeitraum kein Verkehrsunfall mit Fußgängerbeteiligung zu verzeichnen ist. Die nur wenigen Unfälle in diesem Bereich sind ausschließlich auf ungenügenden Sicherheitsabstand oder Fahrstreifenwechsel zurückzuführen.

 

Aufgrund meiner Ausführungen sehe ich daher  keine verkehrliche Notwendigkeit, hier zusätzliche Maßnahmen zur Querungssicherung anzuordnen und bitte um Verständnis für meine Entscheidung.“

 
 

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