Drucksache - 1805/XVIII  

 
 
Betreff: Kein Baustellenverkehr über die Insel: Torgauer Straße aus Richtung Osten wirksam sperren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.04.2011 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Entscheidung
09.05.2011 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.05.2011 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.02.2016 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.05.2011 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Torgauer Straße

aus Richtung Osten etwa in Höhe der Cheruskerstraße für den Durchgangsverkehr

zu sperren. Die Sperrung soll physisch erfolgen und nicht nur durch eine geänderte

Beschilderung.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die Baumaßnahme Torgauer Straße wurde zum Jahresende 2014 abgeschlossen. Im Frühjahr 2015 konnte der letzte Bauabschnitt als öffentliche Grün- und Erholungsanlage der Bevölkerung übergeben werden.

 

Mit dem letzten Bauabschnitt erfolgte die Schließung der Torgauer Straße von der Cheruskerstraße bis zum westlichen Eingang vom Cheruskerpark für den Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen. Hierzu war eine Abordnung durch die Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

 

Der neu hergestellte Straßenabschnitt ist für die Benutzung von Fußgängern, Radfahrern und Skatern ausgewiesen und frei gegeben.

 

 

 

 
 

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