Drucksache - 1804/XVIII
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Unter dem 29.06.2011 hat der für den Schulbereich zuständige Dezernent den Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Herrn Prof. Dr. Jürgen E. Zöllner, über das Beschlussersuchen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in Kenntnis gesetzt und zum Ausdruck gebracht, dieses Ersuchen vor dem Hintergrund der diesjährigen Erfahrungen mit dem z.Z. gültigen Anmeldeverfahren ausdrücklich zu unterstützen. Mit Schreiben vom 05.08.2011 teilt die Staatsekretärin der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Frau Claudia Zinke, dazu folgendes mit:
Sehr geehrter Herr Bezirksstadtrat Hapel,
mit Schreiben vom 29. Juni 2011 haben Sie Herrn Senator Prof. Dr. Zöllner die Drucksache Nr. 1804/XVIII – Kiezbezug & Geschwister bei Aufnahme an den Oberschulen berücksichtigen – übersandt. Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 22. Juni 2011 beschlossen, das Bezirksamt zu ersuchen, sich dafür einzusetzen, dass beim Anmeldeverfahren zu den Oberschulen ab dem Schuljahr 2012/2013 die Wohnortnähe zur Schule und die Geschwisterregelung als ein Teil der Aufnahmekriterien berücksichtigt werden. Dabei soll die Quote anteilig aus der Losverfahrensquote gebildet werden.
Das Aufnahmeverfahren auf der Grundlage der neuen gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften ist für das Schuljahr 2011/2012 erstmals durchlaufen worden. Dieses Verfahren wird in meinem Haus derzeit ausgewertet und hinsichtlich der Auswirkungen auf Schülerinnen und Schüler sowie Schulen geprüft. Ohne diesen Ergebnissen im Detail vorgreifen zu wollen, kann ich Ihnen mitteilen, dass ich die von der BVV angeratene besondere Berücksichtigung von Geschwisterkindern gerne zur Kenntnis nehme, da es dem Anliegen meines Hauses entspricht, hinsichtlich der Aufnahme von Geschwisterkindern eine bevorzugte Aufnahme zu ermöglichen. Auch der Vorschlag, die Wohnortnähe zur Schule zu berücksichtigen, wird Gegenstand der zu führenden Diskussionen sein. Die Frage der Umsetzung bedarf vorausschauender Überlegungen insbesondere hinsichtlich der sich ergebenen Konsequenzen als auch einer Auswertung und Berücksichtigung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts zum neuen Auswahlverfahren. Die von der BVV gemachten Umsetzungsvorschläge wird mein Haus gerne in die Überlegungen einbeziehen.
Soweit die BVV schulgesetzliche Änderungen bereits zum Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2012/2013 fordert, ist zu bedenken, dass entsprechende Änderungen konzeptionell wie auch rechtlich eines zeitlichen Vorlaufs bedürfen, so dass eine belastbare und sinnvolle Umsetzung zu dem genannten Zeitpunkt nicht realistisch ist.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Zinke
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