Drucksache - 1751/XVIII  

 
 
Betreff: Kompromisslösung des Runden Tisches zum Heinrich-Lassen-Park umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. CDU, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Entscheidung
23.05.2011 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr vertagt   
27.06.2011 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.03.2011 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.05.2011 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
geänderter Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die folgend beschriebene Planung wurde im Ausschuss für Natur und Umwelt am 18.04.2011 vorgestellt.

Auch das Bezirksamt möchte wegen der wöchentlich anfallenden Kosten und des sich ständig erhöhenden Nutzerdrucks so schnell wie möglich mit der Baumaßnahme fortfahren und zwar wie folgt:

Ein Teil der Vorschläge des runden Tisches ist aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar, da ein Rück- und anschließender erneuter Neubau zumal auf den alten Trassen nach Aussage des Rechtsamtes zu disziplinarrechtlichen Folgen für und zu Schadenersatzforderungen des Bezirks gegen die Verantwortlichen führen würde.

§ 7 LHO legt fest, dass alle Maßnahmen des Landes Berlin wirtschaftlich und so sparsam wie möglich durchzuführen sind:

Die Ausrichtung jeglichen Verwaltungshandelns nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit soll die bestmögliche Nutzung von Ressourcen bewirken. … Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Mitteln anzustreben…..Nach dem Grundsatz der Sparsamkeit sind die einzusetzenden Mittel auf den zur Erfüllung der Aufgabe unbedingt notwendigen Umfang zu beschränken.“

Die Erstellung des im BVV-Beschluss beschriebenen Zustandes würde aber in weiten Teilen zu einem Rückbau der bisher hergestellten Wegetrasse zum ursprünglichen Zustand und damit zu erheblichen Mehrkosten führen. Dies ohne dass dafür fachliche Fehler der planenden Verwaltung verantwortlich sind, die eine solche Maßnahme erfordern oder rechtfertigen.

Von daher müssen die bisher hergestellten Wegeführungen grundsätzlich erhalten bleiben.

 

 

Dennoch lassen sich auch auf dieser Basis viele Vorschläge der Bürger und der BVV umsetzen und dies soll auch geschehen:

·         Gemäß der MzK zum BVV-Beschluss 1644/XVIII werden die beiden Hauptwege in einfachem möglichst glatten Betonpflaster hergestellt.  So wird dem Wunsch nach optisch gefälligerer Gestaltung ebenso Rechnung getragen wie den gelände-, nutzungs- und bewirtschaftungsbedingten Erfordernissen. Zu diesem Punkt wurde auch die Stellungnahme der bezirklichen Behindertenbeauftragten eingeholt. Diese kann eine wassergebundene Decke nur dann befürworten, wenn diese in einem „dünnen feinkörnigen Splittmaterial“, das „vergleichsweise aufwändig regelmäßig gepflegt wird“, hergestellt wird. Ansonsten plädiert sie für eine andere Lösung. Da der hohe Pflegeaufwand nicht leistbar ist, um einen behindertengerechten Zustand aufrecht zu erhalten, muss auch aus diesem Grund die Wahl auf eine befestigte Oberfläche fallen.

·         Entlang der Belziger Straße wird eine gestufte in der Mitte hohe Bepflanzung erfolgen um die Einsehbarkeit vom Gehweg sowie den Straßenstaub fernzuhalten, wie bereits in der Planung vorgesehen.

·         Der zentrale Haupteingang bleibt aus den o.g. Gründen bestehen. Er wird durch eine vom Tiefbauamt geplante Querungshilfe fortgesetzt, so dass an dieser Stelle zentral eine sichere Fahrbahnquerung zur Ecke Belziger Str./ Gothaer Str. möglich ist.

·         Um den Anwohnerwünschen nach geringer Einsehbarkeit von der Straße her möglichst entgegenzukommen, wird die Ausfahrtbreite aber auf das für den Fahrzeugverkehr unbedingt notwendige Maß reduziert.

·         Optional kann die Durchsicht noch durch eine Pflanzung oder andere Sichthemmung am Rande der Wiese verringert werden, wie in der Planung bereits vorgesehen.

·         Der Lagerplatz wird, wie gefordert und bereits in der Planung vorgesehen, in der notwendigen Größe gebaut, mit einem Zaun versehen und durch eine großzügige Pflanzung so abgepflanzt, dass er keine Beeinträchtigung für die Nutzer darstellen wird.

·         Dem Wunsch auch an dieser Parkseite einen Eingang zu haben, kann dennoch nachgekommen werden: Zwischen der Grenze zum Friedhof und dem Lagerplatz kann ein schmaler naturnah gestalteter Zugang geschaffen werden. Dieser würde nicht befestigt, sondern mit Rindenmulch bestreut werden. Dafür müsste aber ein Eingriff in den Strauchbestand vorgenommen werden.

·         Der Weg wird so geführt, dass kein Anreiz mehr zum queren der Wiese gegeben ist, so dass der bisherige befestigte Trampelpfad überflüssig ist und entfernt wird.

·         Auch auf der Seite des Spielplatzes kann eine zusätzlicher schmaler Eingang, dort in Promenadengrant geschaffen werden. Dieser kann dann auch die an dieser Seite gewünschten Bänke erschließen.

·         Auf die Spielplatzzufahrt an dieser Stelle wird verzichtet, so dass dem Wunsch der Anwohner nach Erhalt der Wiese in dieser Ecke gefolgt werden kann. Um den Wiesenbereich so groß wie möglich zu erhalten, wird der Eingangsweg unter Schonung der vorhandenen Bäume so nahe wie möglich an die Grenze zum Spielplatz gerückt. So entsteht vor den Bänken eine noch nutzbare Wiesenfläche.

·         Auf diese Weise wird auch eine Gefährdung der Kleinkinder beim Verlassen des Spielplatzes ausgeschlossen, da der Hauptweg in deutlicher Entfernung geführt wird und durch die Wiesenfläche eine gute Einsehbarkeit des Spielplatzausganges besteht.

 

Da das Bezirksamt dem Ersuchen der BVV aus den dargestellten rechtlichen Gründen nicht in allen Punkten entsprechen kann, kann mit der Vorbereitung der weiteren Baumaßnahme erst begonnen werden, wenn die BVV diese Mitteilung zur Kenntnis genommen hat ( § 13 Abs. 2 BezVg).

 
 

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