Drucksache - 1701/XVIII  

 
 
Betreff: Verbesserungen für Geringverdiener mit Kindern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.01.2011 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.06.2011 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Gemäß BVV-Beschluss zur Drs.-Nr. 1701/XVIII vom 19.01.2011 wird das Bezirksamt ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Rahmen des Berlin-Pass-Angebots Familien unterstützt werden, die nicht unter das SGB II fallen, sondern lediglich einen Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.

 

Bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ist angefragt worden, inwieweit es möglich ist, die Leistungen des Berlin-Passes auf die Familien auszudehnen, die einen Kinderzuschlag erhalten und daher nur knapp über den Hartz-IV-Sätzen liegen.

 

Folgende Antwort ist mit Schreiben vom 18.04.2011 erfolgt:

 

„Sehr geehrte Frau Dr. Klotz,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie sich für die Nutzung des „berlinpass“ durch Familien einsetzen, die nicht unter das SGB II fallen, sondern einen Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.

 

Ich freue mich Ihnen nunmehr mitteilen zu können, dass die Bemühungen dieses Hauses insoweit zum Erfolg geführt haben, dass der Senat von Berlin mit Beschluss der Vorlage zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) vom 05.04.2011 den Berechtigtenkreis für den „berlinpass“ auf die Kinder von Wohngeldempfängern und Kinderzuschlagsberechtigten ausgeweitet hat.

Im Ergebnis der ressortübergreifenden Abstimmungen wurde festgelegt, dass die Erweiterung für Berechtigte mit dem Wohngeldgesetz und § 6b BKGG sich ausschließlich auf den Personenkreis der für das Bildungs- und Teilhabepaket anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen bezieht. Eine darüber hinausgehende Ausweitung des Berechtigtenkreises für den „berlinpass“ auf die im Haushalt lebenden Eltern war in den Abstimmungen mit den übrigen betroffenen Ressorts leider nicht mehrheitsfähig.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Carola Bluhm“

 

 
 

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