Drucksache - 1612/XVIII
In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 13.12.2006 wurde Herr Markus Schütz zum Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr gewählt. Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig. Herr Schütz hat den Verzicht mit Schreiben vom 25.10.2010, eingegangen im Büro der BVV am gleichen Tag, mit sofortiger Wirkung erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV). Gem. § 25 (1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass Herr Markus
Schütz
mit Ablauf des 27.10.2010 nicht mehr Bürgerdeputierter ist. |
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