Drucksache - 1612/XVIII  

 
 
Betreff: Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem § 24 Abs. 1 BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Kotecki, Rainer
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.10.2010 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage des Vorstehers

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 13

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 13.12.2006 wurde

 

Herr Markus Schütz

 

zum Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr gewählt.

 

Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

 

Herr Schütz hat den Verzicht mit Schreiben vom 25.10.2010, eingegangen im Büro der BVV am gleichen Tag, mit sofortiger Wirkung erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV).

 

Gem. § 25 (1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass

 

Herr Markus Schütz

 

mit Ablauf des 27.10.2010 nicht mehr Bürgerdeputierter ist.

 
 

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