Drucksache - 1590/XVIII
Das Bezirksamt bittet als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen:
Für die Neubebauung des Grundstücks Barbarossaplatz 4, Barbarossastraße 59-60 wurde ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch aufgestellt. Dieser Bebauungsplan mit der Bezeichnung 7-42 VE ist am 14.02.2012 festgesetzt worden.
Der im Zusammenhag mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgeschlossene (gesetzlich vorgeschriebene) Durchführungsvertrag wurde parallel zum Bebauungsplanverfahren unter Berücksichtigung der Zielvorgaben der Fachämter ausgearbeitet und am 23.08.2011 unterzeichnet. Die Kostenübernahme, der Zeitpunkt sowie die Art und der Umfang der Umgestaltungs- und Aufwertungsmaßnahmen für den angrenzenden Alice-Salomon-Park sind durch diesen Vertrag sichergestellt. Die mit dem Fachbereich Natur abgestimmte Entwurfsplanung ist als Anlage dem Durchführungsvertrag beigefügt.
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