Drucksache - 1554/XVIII
Wir
fragen das Bezirksamt: 1.
Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Grundstück der
Kleingartenkolonie der Eisenbahn-Landwirtschaft in der Säntisstraße 95-127 (
Flurstück 1164 ) ein Grundstück ist, das planungsrechtlich unter das Allgemeine
Eisenbahngesetz fällt? Und wenn ja, seit wann ist dies dem Bezirksamt bekannt? 2. Welche Verwaltung, das Eisenbahn-Bundesamt oder das Bezirksamt,
ist die für das Grundstück planungsrechtlich zuständige Verwaltung? 3. Welche Auswirkungen hat dies für den Bezirk und für die auf
dem Grundstück befindliche Kleingartenkolonie? 4. Sind
durch den Eigentümer des Grundstücks Anträge auf Bauvorbescheide gestellt
worden? Und wenn ja, welche Nutzung wurde beantragt und wie sind diese
entschieden worden? 5. Inwieweit
ist das Eisenbahn-Bundesamt an dem Verwaltungsverfahren bezüglich der
beantragten Bauvorbescheide beteiligt worden? Und inwieweit ist das
Eisenbahn-Bundesamt an etwaige Bescheide anderer Behörden bzgl. des konkreten
Baurechts auf den genannten Flurstück gebunden? 6. Hat es planungsrechtliche oder
baurechtlichen Absprachen, in Bezug auf das Grundstück der Kleingartenkolonie,
zwischen dem Bezirksamt und dem
Eisenbahn-Bundesamt gegeben? 7. Welche
Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, gemäß des beschlossenen
Dringlichkeitsantrages der BVV zum Erhalt der Kleingartenkolonie in der
Säntisstraße, im Rahmen des geltenden Rechts, auf eine langfristige Sicherung
der Kleingartenanlage hinzuwirken? |
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