Drucksache - 1525/XVIII  

 
 
Betreff: Pilotprojekt e-mobility Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverHapel, Dieter
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Entscheidung
27.09.2010 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
01.09.2010 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
08.09.2010 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung vertagt   
22.09.2010 
Fortsetzung der 40.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung v. 19.08.10
Beschlussfassung vom 24.08.2010

-

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilte dem Bezirk mit Schreiben vom . 04.2010 an den Bezirksstadtrat Herrn Bernd Krömer folgendes mit:

 

„Das Land Berlin unterstützt Projekte wie „e-mobility“ als aktiven Beitrag zum Umweltschutz. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat mit den Firmen RWE und Vattenfall deshalb eine Absichtserklärung geschlossen, in der im Wesentlichen die Art und Weise des Aufbaus einer Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland geregelt und eine Unterstützung bei der Umsetzung gegenüber den Bezirken zugesagt wurde. Das Vorhaben wurde am 19.11.2008 in einer Informationsveranstaltung auch allen Bezirken vorgestellt.

 

Nachdem nun der erste Schritt, der schwerpunktmäßige Aufbau von Ladestationen in den Bezirken Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf vollzogen ist, bedarf es für eine erfolgreiche Pilotphase weiterer Ladestationen in den anderen Bezirken.“

 

Derzeit wird in unserem Bezirk auf der Grundlage einer Übersicht und von Planauszügen  des beauftragten Planungsbüros seitens der Straßenverkehrsbehörde geprüft, welche Standorte grundsätzlich für eine Aufstellung in Frage kommen. Danach werden entsprechend ausführliche Anträge für die Sondernutzung gestellt und diese seitens des FB Tiefbau dann analog zu den Pilotbezirken bearbeitet.

 

 
 

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