Drucksache - 1492/XVIII  

 
 
Betreff: Reduzierung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 7-13 Bc (Bereich östlich Urania) für die Grundstücke An der Urania 1, 5, Kur-fürstenstraße 123-130, Einemstraße 11, Ahornstraße 1-5, Maienstraße 1 A-3, Courbierestraße 3-17, Kleiststraße 3-8, 32-3 5, Eisenacher Stra-ße 1-3A, Fuggerstraße 2/10, 14, Kalckreuthstraße 3-4, 16-19, Martin-Luther-Straße 9 und eine Teilfläche des Grundstücks Martin-Luther-Straße 3-7 / Fuggerstraße 12 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
08.09.2010 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung vertagt   
22.09.2010 
Fortsetzung der 40.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.06.2010 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 07.06.2010
7-13BbBA-BVV-VorlageFest
7-13BVermerkÖFFAnlage1
7-13BbBegründungBA-BVV-Vorlage Anlage2
7-13BbRVOBA-BVV-Vorlage Anlage 3

des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über folgenden Beschluss zum Bebauungsplan 7-13B c:

 

des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über folgenden Beschluss zum Bebauungsplan 7-13B c:

Der Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans 7-13 Bc wurde um das Grundstück Fuggerstraße 14 / Martin-Luther-Straße 9 reduziert.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-13 B c umfasst nunmehr die Grundstücke An der Urania 1, 5, Kurfürstenstraße 123-130, Einemstraße 11, Ahornstraße 1-5, Maienstraße 1 A-3, Courbierestraße 3-17, Kleiststraße 3-8, 32-35, Eisenacher Straße 1-3A, Fuggerstraße 2/10, Kalckreuthstraße 3-4, 16-19 und eine Teilfläche des Grundstücks Martin-Luther-Straße 3-7 / Fuggerstraße 12 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

 

 

Begründung

 

Ziel des Bebauungsplans 7-13 Bc ist es, das vorhandene Wohnen bzw. die vorhandene Nutzungsmischung im Bereich östlich des Straßenzuges an der Urania / Martin-Luther-Straße, welcher derzeit planungsrechtlich noch als Kerngebiet gesichert ist, bestandsorientiert und entsprechend den allgemeinen gesamtstädtebaulichen Zielsetzungen zu schützen und zu entwickeln. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Wohnnutzung, denn sie trägt wesentlich zur Nutzungsvielfalt und Belebung der City-West bei und ist gleichzeitig, aufgrund der geltenden Festsetzung ”Kerngebiet”, die am stärksten von Verdrängung und Störung bedrohte Nutzungsart. Teilweise ist Wohnen derzeit planungsrechtlich nicht zulässig.

Darüber hinaus sollen potentielle Nutzungskonflikte in den Bereichen, die sich selbst nach jahrzehntelanger Festsetzung als Kerngebiet nicht zu einem solchen entwickelt haben und sich aus städtebaulicher Sicht nicht mehr zu einem zentralen Bereichen entwickeln sollen, durch eine bestandsorientierte Festsetzung als allgemeines Wohngebiet bzw. als Mischgebiet, ausgeschlossen werden.

Außerdem ist in den Randbereichen der Schöneberger Innenstadt der Entwicklung zu einem Vergnügungszentrum gegenzusteuern.

 

 

 

 

 

 

Das in Rede stehende Grundstück Fuggerstraße 14 / Martin-Luther-Straße 9 ist unbebaut und wird durch einen Autohandel genutzt.

Es wurde aufgrund seiner Lage an der ruhigen Seitenstraße „Fuggerstraße“ mit hohem Wohnanteil in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-13Bc mit aufgenommen.

Es handelt sich jedoch um ein Grundstück, welches an der Hauptverkehrsstraße Martin-Luther-Straße liegt und auch aufgrund der Ecksituation an der Fassade der Fuggerstraße stark den verkehrlichen Emissionen der Hauptverkehrsstraße ausgesetzt ist. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass das nördlich gelegene Grundstück in offener Bauweise bebaut wurde und eine Blockrandschließun auf absehbare Zeit entgegensteht. Somit wäre eine Bebauung auf dem in Rede stehenden Grundstück von allen Seiten Lärm- und Luftbelastungen ausgesetzt. Die Schaffung ruhigen ist auch unter Beachtung einer entsprechenden Raumaufteilung nicht realisierbar.

 

Weder die städtebauliche Entwicklung noch Ordnung stehen der Reduzierung des Geltungsbereichs um das Grundstück Fuggerstraße 14 / Martin-Luther-Straße entgegen. Soweit Planbedarf für das in Rede stehende Grundstück erkennbar ist, wird ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren mit erforderlichem Geltungsbereich aufgestellt.

 

Die Grundzüge der Planung werden durch die Reduzierung des Geltungsbereichs nicht berührt. Als nächster Verfahrenschritt wird somit die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ohne parallele, erneute Behördenbeteiligung durchgeführt werden. Im Rahmen der Information der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Anschreiben explizit auf die Geltungsbereichsreduzierung hingewiesen.

 

Mitteilungsverfahren und weiteres Vorgehen

Im Rahmen des Mitteilungsverfahrens gemäß § 5 i.V.m. § 11 Abs. 1 AGBauGB äußerten die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie die Gemeinsame Landesplanung keine Bedenken zur Geltungsbereichsreduzierung.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Es werden keine erwartet.

 

Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 22. Oktober 2008 (GVBl. S. 292)

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen