Drucksache - 1479/XVIII  

 
 
Betreff: Finanzierung der Bauunterhaltungsplanung 2010 / 2011
Status:öffentlichAktenzeichen:erledigt durch DS 0663/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussHauptausschuss
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.06.2010 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die BVV wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Bauunterhaltungsplanung 2010/2011 nicht statisch fest-, sondern fortzuschreiben. Die Größe, aber vor allem die Inhalte werden wesentlich darüber entscheiden, ob die Haushaltskonsolidierung gelingen kann oder nicht.

 

Aus diesem Grund sind mindestens 50% der noch zur Verfügung stehenden Überschüsse im Jahr 2011 (8,4 – 1 Mio gebundene I-Mittel „Mariendorfer Damm“ = 50% von 7,4 Mio EUR) für Flächenmanagementmaßnahmen einzusetzen, die derzeit noch nicht in der Bauunterhaltungsplanung berücksichtigt wurden und eine nachhaltige Absenkung der Infrastrukturkosten bewirken können. Hierzu soll dem Hauptausschuss eine entsprechende Maßnahmenplanung vorgelegt werden.

 

Im Weiteren erwartet die BVV, dass Maßnahmen zur Betriebsfähigkeit, Verkehrssicherheit und zur Gefahrenabwehr aus den noch zur Verfügung stehenden Überschüssen  ausfinanziert werden, sofern andere Finanzierungsquellen hierfür nicht in Frage kommen. Maßnahmen, die über die Betriebsfähigkeit hinausgehen, sind zunächst zurückzustellen (z.B. RFID oder Sanierung einer Orgel). Die verbindlichen Erläuterungen der Haushaltsplanung sind umzusetzen (Intracting und Barrierefreiheit).

 

Um die Inanspruchnahme der Überschüsse so gering wie möglich ausfallen zu lassen, wird das Bezirksamt gebeten folgende Finanzierungsquellen eingehend zu prüfen:

 

a)      Investitionsplanung: Bei der Aktualisierung im Herbst ist zu prüfen, ob vorgesehene, aber noch nicht begonnene Maßnahmen verschoben oder ganz unberücksichtigt gelassen werden können.

b)      Schul-, Sportanlagensanierungsprogramm (SSSP): Alle Maßnahmen gehören in einer Gesamtübersicht dargestellt und danach überprüft, ob jeweils die Betriebsfähigkeit der Gebäude gewährleistet wird oder ob zusätzliche Nutzen geplant werden. Die Mittel sind so effektiv wie möglich einzusetzen.

c)      Umweltentlastungsprogramm II: Das Programm läuft noch bis 2013 und in einigen Förderschwerpunkten stehen noch Mittel zur Verfügung. Nach Aussage der B&SU (Beratungs- und Servicegesellschaft Umwelt mbH als beauftragter Programmträger) reicht eine grobe Projektskizze für die mögliche Einordnung in das UEP zunächst aus.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung erwartet hierzu jeweils zeitnahe (ggf. kurze) Informationen an den Haupt- und FM-Ausschuss zur weiteren Fortschreibung der Bauunterhaltungsplanung.

 

 

 

 
 

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