Drucksache - 1478/XVIII  

 
 
Betreff: Eigentümer-Nutzer-Modell im Bezirksverbund umsetzen und
sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen für ein Modellprojekt einsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.06.2010 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.06.2016 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Beschlussempfehlung bezieht sich auf die Mitteilung zur Kenntnisnahme zu den Drucks

„Die Beschlussempfehlung bezieht sich auf die Mitteilung zur Kenntnisnahme zu den Drucks.Nr. 0444/XVIII und 0468/XVIII betr. Eigentümer-Nutzer-Modell im Bezirk realisieren und in der KLR abbilden.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die BVV wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen für zusätzliche Finanz- und Personalressourcen einzusetzen, um die Umsetzung des Eigentümer-Nutzer-Modells im Rahmen eines Modellprojektes zu gewährleisten. Das Eigentümer-Nutzer-Modell soll hierbei auf den Baustein einer Instandhaltungsrücklage verzichten, da derzeit hierfür die Senatsverwaltung für Finanzen ihre Zustimmung verweigert hat.

 

Das Bezirksamt soll weitere zwei Bezirke zur Zusammenarbeit gewinnen.

 

Für das Modellprojekt soll die/der zukünftige Flächenmanagementbeauftragte die bezirksinterne Projektleitung übernehmen.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme und der Bitte, den Prüfauftrag damit als erledigt zu betrachten, mit:

Das Bezirksamt hat keine zwei weiteren Bezirke zur Zusammenarbeit für die Erarbeitung und Umsetzung des Eigentümer-Nutzer-Modells im Rahmen eines Modellprojektes gemäß der geforderten Bedingungen der Senatsverwaltung für Finanzen gewinnen können und daher auch keine zusätzlichen Personal- und Sachmittel bei der Senatsverwaltung für Finanzen beantragt.

Der Bezirk Mitte hat dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg umfängliche Unterlagen zur Verfügung gestellt, die einen Überblick zum dort praktizierten Mieter-Vermieter-Modell geben. Es werden dort entsprechend der fehlenden Rahmenbedingungen keine Instandhaltungsrücklagen gebildet. Das Modell basiert auf der Durchführung einer „Mietbudgetierung“, die bewertete Flächen bezogen auf Soll- und Istflächen je Organisationseinheit berücksichtigt. Die angewandten Bewertungen und Sollvorgaben sind zwar nicht eins zu eins auf Tempelhof-Schöneberg übertragbar, liefern jedoch eine gute Grundlage zur Weiterentwicklung.

Der Bezirk hat geprüft, ob im Rahmen des Flächenmanagements und im Sinne eines Bonus-Malus-Systems entsprechende Sollflächen je Organisationseinheit auch für Tempelhof-Schöneberg definiert und in der Phase 3 der Budgetierung berücksichtigt werden können.

Im Ergebnis soll vorerst davon Abstand genommen werden, ein solches System einzuführen, da im Zuge der Baumaßnahmen in den drei Kernstandorten Rathaus Schöneberg, Rathausstr./ Königstr. und Rathaus Tempelhof umfangreiche temporäre Flächennutzungen durch Zwischenumzüge zur Realisierung dieser Baumaßnahmen entstehen. Im Falle der Baumaßnahmen in der Rathausstr./ Königstr. erfolgte sogar eine Auslagerung der Beschäftigten an einen anderen Standort, der für den Zeitraum der Baudurchführung zusätzlich angemietet wird.

Der hohe Abgrenzungsaufwand der in den nächsten Jahren zunehmenden temporären Flächen in eigenen oder fremden Standorten und die Tatsache, dass dadurch zusätzlich verursachte Kosten mitunter vom Nutzer nicht steuerbar sind, würden nach derzeitiger Einschätzung zu Ungerechtigkeiten bei der Anwendung eines solchen Systems führen. Um eine gleichberechtigte Behandlung aller Nutzer zu erzielen, müssen steuerbare Kriterien als Grundlage einer bewerteten Sollvorgabe ermittelt werden.

Zur Weiterentwicklung eines Infrastrukturkosten-Bechmarks im Bezirk beabsichtigt das Bezirksamt, im Rahmen des Flächenmangementberichts Kennzahlen zum einen bezogen auf die (Bürodienst)gebäude und zum anderen auf die Nutzer/innen zu entwickeln und jährlich fortzuschreiben.

 

 
 

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