Drucksache - 1324/XVIII  

 
 
Betreff: des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit zum B-Plan XIII-21-1
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.02.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
10.03.2010 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Kopie von XIII-21-1 Anlage 1
XIII-21-1 BA-Vorlage Ergebnis der frühz. Behörden-Bürgerbeteiligung

Da der Text dem Büro der BVV nicht in elektronischer Form vorlag, entnehmen Sie bitten den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnisnahme der beigefügten Anlage

 

 

Das Bezirksamt bittet das vorgelegte Abwägungsergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs.1 BauGB frühzeitig über den Bebauungsplanentwurf XIII-21-1 mit Schreiben vom 27.08.2009 unterrichtet worden. Sie hatten die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich Stellungnahmen abzugeben.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) fand parallel in der Zeit von 01.09. bis 30.09.2009 statt. Von Bürgern gingen keine schriftlichen Stellungnahmen zum ausgelegten Bebauungsplanentwurf ein.

 

Zum Entwurf des Bebauungsplanes gingen von einigen Behörden relevante Stellungnahmen ein. Die Entscheidungen über diese Stellungnahmen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

 

Rechtsgrundlagen:

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 22. Oktober 2008 (GVBl. S. 292)

 

 
 

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