Drucksache - 1317/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer
Sitzung am 21.04.2010 folgenden Beschluss: „Das
Bezirksamt wird ersucht gemeinsam mit den zuständigen Stellen ein Konzept für
die Neuordnung des Verkehrs in der Kolonnenstraße für den Abschnitt zwischen
der Einmündung der Gewerbegebietsstraße "Neue Naumannstraße" bis zur
Kreuzung mit der "alten" Naumannstraße zu erarbeiten. Dabei ist das
Flächenangebot für den Fließverkehr an die zukünftig geringere
Verkehrsbelastung in diesem Bereich anzupassen und auf je eine Fahrbahn pro
Richtung zu reduzieren sowie Stell- und Ladeflächen für Anlieger und
Gewerbetreibende auszuweisen. Die Links-Abbiegemöglichkeit in die
Hohenfriedbergstraße ist wieder herzustellen.“ Das Bezirksamt teilt hierzu
mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Das
Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin und an
die Berliner Verkehrsbetriebe gewandt und hat folgende Stellungnahmen erhalten. Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin Es
wird sicher Ihr Verständnis finden, dass über eine Neuordnung des Verkehrs in
diesem ca. 400 m langen Abschnitt der Kolonnenstraße derzeit noch nicht
entschieden werden kann, zumal insbesondere der momentan und künftig auch in
der alten Naumannstraße verbleibende Ziel- und Quellverkehr der Schöneberger
Insel nicht erfasst werden kann. Erst nachdem die neue Straße fertig gestellt
ist und sich die Verkehrsabläufe eingespielt haben, kann nach einer dann
durchgeführten signifikanten Verkehrszählung eine abschließende Prüfung
durchgeführt werden. Vorab kann mitgeteilt werden, dass das gewünschte
Linksabbiegen in die Hohenfriedbergstraße auf jedem Fall zwei Fahrstreifen in
dieser Richtung der Kolonnenstraße voraussetzt. |
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