Drucksache - 1112/XVIII  

 
 
Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation
hier: Lieferverkehr in Hauptverkehrszeiten regeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverHapel, Dieter
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.06.2009 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.06.2011 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Bezirksamt Vorberatung
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Vorberatung
22.08.2011 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
31.08.2011 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.06.2009 folgenden Beschluss:

„Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen und in Abstimmung mit betroffenen Anliegern/Geschäften dafür einzusetzen, dass Anlieferungen im Bereich der B 96 (Abschnitt Alt-Tempelhof bis Alt-Mariendorf) unter Berücksichtigung der Hauptverkehrszeiten (stadteinwärts nur nachmittags, stadtauswärts nur vormittags) stattfinden.“

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Die hierfür zuständige Verkehrslenkung Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (VLB) wurde um Prüfung und ggf. Umsetzung des BVV-Beschlusses gebeten. Eine Rückäußerung ist mittlerweile erfolgt, in dem Sinne, dass die Verkehrslenkung keinen Anlass sieht, hier weitere Maßnahmen anzuordnen. Die VLB benennt das Problem, dass die angeordneten Lieferzeiten nicht beachtet werden würden und deshalb neue Regelungen dieses Problem tatsächlich nicht entschärfen könnten. Außerdem bestehen auf dieser Strecke eine Vielzahl verschiedener Regelungen für Lieferzeiten, da jedes Gewerbe unterschiedliche Bedürfnisse und Voraussetzungen für Anlieferungen mitbringt. Beispielsweise benötigt eine Bäckerei zunächst morgens eine Lieferung, später jedoch eine Nachlieferung, was mit einer derart strikten Regelung kollidieren würde.

 

 
 

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