Drucksache - 1089/XVIII
Die BVV
fasste auf ihrer Sitzung am 17.03.2010 folgenden Beschluss: „Das
Bezirksamt wird ersucht, für die im Bezirk gefährdeten Bolzplätze, die
unmittelbar von Schließung bedroht sind, einen gewerblichen Schließdienst zu
verpflichten.“ Das
Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Aktuell
liegen weder dem Fachbereich Natur noch dem Fachbereich Umwelt Erkenntnisse
über eine Schließung von gefährdete Bolzplätze wegen Lärmbelästigung vor. Auf Grund
von Anwohnerbeschwerden in der Vergangenheit erfolgt auf folgenden Bolzplätzen
in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres ein
Schließdienst: 1.
Haberlandstraße / Landshuter Straße 2. Cranchstraße / Peter-Vischer-Straße 3. Frobenstraße 28 4. Apostel-Paulus-Straße 36,37 / Merseburger Straße 5.
Frobenstraße 12-19 / Winterfeldstraße 14 Das
Abschließen zum Wochenende in den Abendstunden beginnt bei allen Bolzplätzen
Freitags im 20.00 Uhr. Das Aufschließen erfolgt jeweils um 9.00 Uhr des folgenden
Tages. Zusätzlich wird auf den Plätzen 1, 2, 4 und 5 der o. g. Aufstellung an
Sonn- und Feiertagen in der Zeit von
13.00 bis 15.00 Uhr der Bolzplatz verschlossen. Für dieses Verschließen ist ein
gewerblicher Schließdienst beauftragt. Die hierfür entstanden Kosten beliefen
sich für das Jahr 2009 auf rd. 3.500,- €. Zusätzlich
werden auf den Bolzplätzen 2, 3, und 4 von ehrenamtlich Tätigen an Werktagen in
den Abend- und Morgenstunden die Schließdienste durchgeführt. Sollten in
der Zukunft weitere Bolzplätze durch Bürgerbeschwerden auffällig werden, so ist
vorrangig beabsichtigt, ein Schließdienst durch interessierten Anwohner zu
initiieren. Das Engagement wird dann
durch gewerbliche Unternehmen unterstützt werden, wenn die Anwohner an ihre
Grenzen stoßen. |
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