Drucksache - 1040/XVIII
Das Bezirksamt teilt zu der o.g.
Drucksache folgendes mit: Der Bauabteilung liegen keine
Informationen über strukturierte Sprechanlagen in den Schulen des Bezirkes vor.
Lautsprecheranlagen waren seit Mitte der 90-er Jahre nicht Bestandteil der
Musterraumausstattungen. Erst mit der Diskussion zum „AMOK-Alarm“
sind die Richtlinien für Baustandards in öffentlichen Gebäuden durch die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angepasst worden. Jede Schule verfügt zur Zeit über
eine Pausen- und Alarmsignalanlage. Diese werden schrittweise seit 2009 mit
einem zweiten Klingelton und einer zweiten Auslösestelle umgerüstet, um im
Amok-Fall die Schüler und das Personal zu alarmieren. Darüber hinaus erhalten
die Schulen durch die Senatsschulverwaltung eine Handreichung (Notfall-Ordner),
die Handlungsschritte planmäßig und koordiniert für den Notfall darstellt. Eine
entsprechende Dienstberatung durch die Senatsschulverwaltung –
Außenstelle Tempelhof-Schöneberg – für die Schulleitungen findet im
November 2009 statt. Bei größeren Sanierungsarbeiten bzw.
Investitionsmaßnahmen werden in Zukunft elektrische Lautsprecheranlagen
mitgeplant und eingebaut. Dabei ist je Standort mit einem geschätzten
Kostenrahmen von ca. 50.000 € zu rechnen, dies betrüge bei 60
Schulstandorten ca. 3.000.000 €. |
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