Drucksache - 0928/XVIII
des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg
von Berlin Das
Bezirksamt bittet als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat sich mit der
städtebaulichen Zielsetzung, die aufgerissenen Blockecken im Kreuzungsbereich
Potsdamer Straße / Hauptstraße / Grunewald- und Langenscheidtstraße sowie
Willmanndamm zu schließen, in den letzten Jahrzehnten intensiv befasst und dazu
sowohl eigene Planungsalternativen entwickelt als auch Städtebau- und
Architekturwettbewerbe durchgeführt. Anlass waren konkrete Investorenpläne zur
Bebauung der Blockecken bis Ende der Neunziger Jahre. Die städtebaulichen
Lösungsmöglichkeiten werden dabei vor allem durch massive Bauwerke, Leitungen
sowie Abwasserkanäle unter der Straßenoberfläche resp. unter den festgesetzten
Grünflächen gravierend eingeschränkt. Die städtebauliche Zielsetzung, den
südwestlichen Straßenraum an der Hauptstraße Ecke Grunewaldstraße durch
traufhohe siebengeschossige Bebauung zu fassen, wurden aufgrund von Auflagen
der Berliner Wasserbetriebe bei einer Überbauung der vorhandenen
Hauptsammelleitung auf dem Grundstück Hauptstraße 1 zugunsten einer
städtebaulichen Arrondierung durch einen Neubaukörper auf dem Grundstück
Hauptstraße 3 aufgegeben. Diese städtebauliche Lösung wurde im Bebauungsplan
XI-209 festgeschrieben und von der BVV beschlossen. Der Bebauungsplan XI-209
wurde am 20.06.2006 festgesetzt. Das bezirkseigene Grundstück Hauptstraße 3
wurde oft von Investoren angefragt, aber bislang nicht verkauft. Die Bebaubarkeit des nordöstlichen
Grundstücks Hauptstraße 162 Ecke Langenscheidtstraße und Willmanndamm 22 ist
vor allem in der Südhälfte des Grundstücks durch die unterirdischen Bauwerke
der U-Bahn (Tunnel, Verteilerebene, Zugänge, Ablüftung, Gleichrichterwerk)
stark eingeschränkt. Pläne der BVG hier für eigene Zwecke ein Bürogebäude zu
errichten wurden wegen der vorhandenen Gebäude im Untergrund verworfen. Auch
andere Projektentwickler haben wegen der vorhandenen Restriktionen und den
damit verbundenen Baukosten von einer Realisierung ihrer Vorhaben Abstand
genommen. Die aktuelle städtebauliche Konzeption des Fachbereiches
Planen zeigt die Realisierung einer Teilbebauung des Grundstücks auf, die zwar
keine vollständige Schließung der Blockecke nach historischem Vorbild erreicht,
aber eine deutliche Verbesserung der städtebaulichen Fassung des Stadtraumes
ermöglicht. Unter Variante 1 wird durch eine strassenbegleitende Bebauung
entlang der Hauptstraße 162 und einen Kopfbau an der Brandwand des Wohnhauses
Willmanndamm 18-20 der Bereich baulich erweitert. Durch die Ergänzung eines
Verbindungsgebäudes könnte zudem in der Variante 2 eine neue Platzwand
gestaltet werden. Die verbleibende unbebaute Fläche
(südwestliche Blockkante) könnte als Stadtplatz neu gestaltet werden und als
öffentlicher Raum mit Aufenthaltsqualität und gastronomischen Angeboten genutzt
werden. Zur Zeit ist das Grundstück
Hauptstraße 162 im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Eine
Bebauung und Neugestaltung dieser Fläche erfordert daher die Aufstellung eines
Bebauungsplans. Sobald ein potentieller Investor das Grundstück erwerben und
hier ein konkretes Bauvorhaben realisieren möchte, könnte das Bezirksamt auf
Basis dieser Konzeption einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan einleiten. Die
Realisierung des Stadtplatzes kann über einen städtebaulichen Vertrag im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens vereinbart werden. |
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