Drucksache - 0461/XVIII  

 
 
Betreff: Senioren wollen mitreden – Umsetzung des Seniorenmitwirkungsgesetzes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPDie Fraktion der FDP
Verfasser:Herr Hackenberger, JörgWaldt, Monika
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2007 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht dafür Sorge zu tragen, dass das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz hinsichtlich seiner Zielstellung auch im Bezirk Tempelhof-Schöneberg besser umgesetzt wird. Hierzu ist es dringend erforderlich, dass

 

1.         ausreichende Büroräume eigens und langfristig der Seniorenvertretung zur Verfügung gestellt werden

2.         die Sitzungsprotokolle der Bezirksverordnetenversammlung der Seniorenvertretung zugänglich sind bzw. der Zugang zu diesen allen Vertretern möglich ist, insbesondere wenn sie gem. § 9 Abs.4 Bezirksverwaltungsgesetz an der Sitzung beteiligt waren.

 

 

Begründung:

 

Ziel des Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin (Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz) ist die Förderung der aktiven Beteiligung der Berliner Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben. Eine große Bedeutung kommt dabei der bezirklichen Seniorenvertretung zu, die die Interessen der älteren Menschen im Bezirk vertritt.

 

Der der Seniorenvertretung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg zugewiesene Raum im Rathaus Tempelhof kann nicht von seiner Größe her als angemessen betrachtet werden, um effektiv arbeiten zu können. Der zunächst vorgesehene Raum 222, der der Seniorenvertretung auch zugesagt wurde, wäre für die Arbeit geeignet gewesen.

 

Die Zugänglichmachung der Sitzungsprotokolle der Bezirksverordnetenversammlung ist erforderlich, um ein weiteres Anliegen des Gesetzes, nämlich die Mitwirkung der Seniorenvertretung bei der bezirklichen Altenplanung, zu gewährleisten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Vertreter über die technische Ausstattung verfügen, diese online abzurufen.

 
 

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