Drucksache - 1488/XVII  

 
 
Betreff: Behindertengerechtes Tempelhof-Schöneberg!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Entscheidung
24.08.2006 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.10.2005 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
26.04.2006 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften Entscheidung
03.05.2006 
72. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Personal und Liegenschaften vertagt   
07.06.2006 
73. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Personal und Liegenschaften mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften Entscheidung
Ausschuss für Soziales Entscheidung
22.06.2006 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD vom 10.10.05
MzK BA vom 04.04.2006

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet, den folgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die planerische Untersuchung zugunsten eines behindertengerechten Umbaus erfordert  eine Gesamtbetrachtung der vorhandenen baulichen Anlage zur Gewährleistung eines wirtschaftlichen Verwaltungshandelns.

 

Die Grundlagenermittlung basiert auf folgenden Einzelaspekten:

 

a.   Baugeschichte / Denkmalpflege

b.   Zustand der vorhandenen Bausubstanz / Bauunterhaltungsbedarf

c.   Bauordnungsrecht

d.       Funktionale Anforderungen / erste Baumassenstudien

e.       Kostenermittlung

f.         Haushaltsrechtliche Beurteilung.

 

 

Ergebnis                                                                                                                                                         

 

Zu a.)   Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Es wurde 1880 als “Königlich Botanisches Museum” in drei- bzw. viergeschossiger Bauweise errichtet. Es gehörte somit zum ehemaligen Botanischen Garten, also dem heutigen Heinrich-von-Kleist-Park.

1944 wurden Teile des Gebäudes bei einem Luftangriff zerstört. Nach dem Kriege erfolgte nur eine Notreparatur der beschädigten Dachflächen. Der Nordostflügel wurde bisher nicht rekonstruiert.

 

Zu b.)   Aufgrund der Qualität der vorhandenen Bausubstanz sind kurzfristig umfangreiche Sanierungsarbeiten notwendig. Vor dem Hintergrund der langjährigen finanziellen Unterausstattung der Bauunterhaltung war eine Inangriffnahme der Sanierung bisher nicht möglich.

 

Zu den dringlichsten Maßnahmen zählen:

-                      Sanierung der Klinkerfassade einschließlich der Fenster und Gesimse; in der   Vergangenheit konnte der Gebäudebetrieb nur durch Notsicherungsmassnahmen der Gesimse aufrecht erhalten werden,

-                      Sanierung des Daches einschließlich der Glasdachkonstruktion über dem zentralen Treppenraum,

-                      Sanierung  der Feuchteschäden des Kellermauerwerks,

-                      Grundinstandsetzungsarbeiten im Innern des Gebäudes, einschließlich der Toiletten und Installationen,

-                      Grundinstandsetzung der Einfriedung.

 

Zu c.)   Dieser dringende Handlungsbedarf wird erweitert um aktuelle bauordnungsrechtliche Anforderungen.

Der zentrale und weitgehend offene Treppenraum mit der historischen Eisenkonstruktion der Treppenanlage erfüllt nicht mehr die Anforderungen der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) hinsichtlich des Brandschutzes für Rettungswege.

 

Zu d.)   Mit der Beschlußempfehlung (Drucks. Nr.: 1483/XVII) zur Erstellung eines Kultur- und Bildungsentwicklungsplanes des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg für die Jahre 2006 – 2010 soll ein strategisches Steuerungsinstrument der künftigen Kulturpolitik geschaffen werden. Gegenstand dieses komplexen Untersuchungsauftrages ist u. a. auch das “Haus am Kleistpark” mit der Musikschule und der Galerie des Kunstamtes.

Da die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, konnten entsprechende Ergebnisse bzw. künftige funktionale Anforderungen in einer ersten Entwurfsstudie noch nicht berücksichtigt werden.

Insofern war von der Annahme auszugehen, dass die bisherigen Funktionen beibehalten werden.

 

Zu e.)   Im vorliegenden Fall gebietet der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zudem, dass der behindertengerechte Umbau (Aufzugsanlage, ebenerdiger Zugang, behindertengerechte WC-Anlagen, Automatiktüren, Orientierungssysteme für Sehbehinderte ...) nur integraler Bestandteil einer Grundinstandsetzung des Gebäudes und der gleichzeitigen Realisierung baurechtlicher Anforderungen (u. a. Herstellung des ersten und zweiten Rettungsweges aus allen Geschossen) auf Basis der Bedarfsprognose des Kultur- und Bildungsentwicklungsplanes sein kann.

 

Daher können die Baukosten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur sehr grob prognostiziert werden. Erste Entwurfsstudien belegen, dass insbesondere die Herstellung einer Aufzugsanlage, mindestens eines weiteren Treppenraumes sowie von behindertengerechten WC-Anlagen eine Erweiterung des bestehenden Baukörpers erfordern.

 

Grundlage der Kostenermittlung waren entsprechende Kennwerte des Baukosteninformationszentrums (BKI) der Deutschen Architektenkammern. Hier werden aktuelle Kostenkennwerte auch für Baumaßnahmen im Bestand auf Grundlage abgerechneter vergleichbarer Vorhaben ermittelt.

In Abhängigkeit von künftigen funktionalen Anforderungen und der Qualität der denkmalgerechten  Sanierung der Bausubstanz einschließlich der behindertengerechten Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen sowie zur Herstellung von ordnungsgemäßen Rettungswegen sind Baukosten in der Spanne von ca. 2,50 Mio € bis 3,75 Mio € zu erwarten.

Hierbei kann es sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur um grobe Orientierungswerte handeln.

 

Zu f.)    Zur Erfüllung der vorgenannten Anforderungen wird – neben einer umfangreichen Grundinstandsetzung – voraussichtlich auch eine Erweiterung des Gebäudes notwendig.

            Somit unterliegt  die Finanzierung  des Vorhabens  den  Ausführungsvorschriften zu

§ 24 LHO (Baumaßnahmen, größere Beschaffungen) in Verbindung mit § 31 LHO (Finanzplanung, Berichterstattung zur Finanzwirtschaft) und wäre aus Investitionsmitteln zu realisieren.

 

 

Geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit                                                

 

Auf der Grundlage landeseinheitlicher Standards werden Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit vom Bezirksamt bei Neubauvorhaben, Erweiterungsvorhaben sowie bei geeigneten Umbaumaßnahmen grundsätzlich berücksichtigt.

Entsprechende Standards (Aufzugsanlage, ebenerdiger Hauptzugang, behindertenfreundliche WC-Anlagen) sind beispielsweise Bestandteil von IZBB-Maßnahmen, deren Beginn für dieses Jahr geplant bzw. deren Realisierung bereits stattfindet:

 

·   Löcknitz-Grundschule

     Errichtung eines Pavillions für den Ganztagsbetrieb

     (Gesamtkosten: 1.395 T€),

 

·   Schätzelberg-Grundschule

     Erweiterung des Vorschulpavillions für den Ganztagsbetrieb

     (Gesamtkosten: 1.048 T€),

 

·   Carl-Sonnenschein-Grundschule

     Errichtung eines Pavillions für den Ganztagsbetrieb sowie  eines Ersatzbaus

     für ein Jugendfreizeitheim

     (Gesamtkosten: 1.374 T €).

 

Vorbehaltlich der Finanzierbarkeit sind folgende Maßnahmen aus Mitteln der Bauunterhaltung geplant:

 

·   Rathaus Schöneberg

Umgestaltung der Eingangssituation des Portales 2 (Freiherr-vom-Stein-Straße) zugunsten einer verbesserten Funktionalität für Rollstuhlfahrer

(Kostenprognose: 7500 €).

 

·   Rathaus Tempelhof

Einzelsteuerung der Aufzüge; Installation von Bedienungstasten mit Blindenschrift    sowie Sprachcomputer für Sehbehinderte

(Kostenprognose: 5500 €).

 

 
 

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