Drucksache - 1242/XVII  

 
 
Betreff: die Änderung der Planungsziele des Bebauungsplans XIII-298 für eine Teilfläche des Grundstücks Nahmitzer Damm 26 im Ortsteil Marienfelde (ehemals Gartencenter Pluta)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
05.04.2005 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.02.2005 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
MzK vom 18.01.2005

Der Entwurf zum Bebauungsplan XIII-298 wird mit den veränderten Planungszielen „Bau- und Gartenmarkt“ weiter bearbeitet

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan XIII-298 wird mit den veränderten Planungszielen “Bau- und Gartenmarkt” weiter bearbeitet.

 

Begründung:

Für den Bebauungsplan XIII-298 wurde am 17. Dezember 1997 der Beschluss zur Einleitung des förmlichen Bebauungsplanverfahrens (Aufstellungsbeschluss) gefaßt.

 

Der Bebauungsplan XIII-298 wurde aufgestellt um auf obigem Areal ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung “Gartencenter” festzusetzen.

Das Vorhaben wurde mittels Planreife (§ 33 BauGB) genehmigt und anschließend im März 2002 eröffnet.

 

Mittlerweile ist die Betreiberin des Pluta-Gartencenters nach einem Insolvenzverfahren nicht mehr Eigentümerin des Unternehmens. Die dort in die Rechte und Pflichten eingetretene BAUHAUS AG hat das gesamte Areal übernommen und durch eine zwischenzeitliche Nutzung als “Der Berliner Stadtgarten” im Sinne der beabsichtigten Festsetzungen weitergeführt.

 

Der neue Betreiber ist jedoch daran interessiert hier baldmöglichst einen Bau- und Gartenmarkt zu betreiben.

 

Ein im Nahbereich befindlicher kleinerer Baumarkt des gleichen Unternehmens soll dann geschlossen werden.

 

Diese neue Nutzung ist planungsrechtlich nicht genehmigungsfähig, so dass der Bebauungsplan mit der Ausweisung Sondergebiet -SO- in der Zweckbestimmung geändert werden muss. Es ist die Zweckbestimmung “Bau- und Gartenmarkt” im Bebauungsplan XIII-298 nunmehr vorgesehen.

 

Die zentrenrelevanten Randsortimente sollen die Größenordnung von 1.200 m² nicht überschreiten. Eine entsprechende textliche Festsetzung ist beabsichtigt.

 

Das Bebauungsplanverfahren soll mit der vorgenannten neuen Zweckbestimmung (durch Deckblatt-änderung) in die erneute Öffentliche Auslegung gebracht und parallel sollen die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu den veränderten Planungszielen um Stellungnahme gebeten werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIII-298 wird beibehalten.

 

Die vorgesehenen Ausgleichsflächen werden bis auf einem östlich des Baukörper liegenden Randstreifen, der als Stellplatzfläche vorgesehen ist, beibehalten.

 

Die bestehenden Verpflichtungen aus dem städtebaulichen Vertrag mit dem Unternehmen PLUTA, die vom neuen Erbbauberechtigten mit übernommen wurden, sind auch weiterhin zu erfüllen; die noch nicht angelegten Ausgleichsflächen und fehlende Pflanzungen sind herzustellen.

 

 

Von Seiten der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, denen gemäß § 11 i. V. m. § 5 AGBauGB die Absicht die Planungziele zu ändern mitgeteilt wurde, bestehen keine Bedenken.

 

 

Rechtsgrundlagen

 

§         Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414

§         Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578);

§         Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 28. Februar 2001 (GVBl. S. 61), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (GVBl. S. 253).

 

 

Haushaltsmäßige und personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 

Berlin-Tempelhof-Schöneberg,         .                     2005

 

 

   Ekkehard Band                                                                            Dr. Elisabeth Ziemer

Bezirksbürgermeister                                                                         Bezirksstadträtin

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen