Auszug - Neuwahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß §34 des Gesetzes über die Zuständigkeit in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG)
Einstimmiger Beschluss bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion der AfD: Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. 302, 472), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.10.2020 (GVBl. S. 807) Nach § 34 AZG muss zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten für jeden Bezirk ein Beirat gebildet werden, der zu hören ist, wenn die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe nicht vollständig abhelfen kann. Der Beirat, dessen Verhandlungen das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet, besteht aus a) drei Bezirksverordneten; b) einer Vertretung der Gewerkschaften; c) drei Vertretungen von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen; d) zwei Vertretungen von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden; e) fünf Vertretungen der Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen, die vom jeweiligen Bezirksteilhabebeirat nach § 10 des Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch entsandt wurden. Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer der laufenden Legislaturperiode gewählt. Bezirksverordnete (§ 34 Abs. 3 a) AZG) Die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter/innen wird durch die Bezirksverordnetenversammlung veranlasst. Mit Pressemitteilung vom 9. November 2021 hat das Bezirksamt zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgerufen. Ferner wurden alle Mitglieder der vergangenen Wahlperiode beziehungsweise die entsendenden Organisationen angeschrieben und gebeten, Wahlvorschläge für die neue Wahlperiode einzureichen. Folgende Vorschläge sind bis zum 1. Dezember 2021 eingegangen: Gewerkschaften (§ 34 Abs. 3 b) AZG) Eine Vertretung; ein Vorschlag liegt vor: Deutscher Gewerkschaftsbund Herr Berlin-Brandenburg Ulrich Rautenberg als Stellvertretendes Mitglied Frau Ursula Pingel Vereinigungen (§ 34 Abs. 3 c) AZG) Drei Vertretungen; drei Vorschläge liegen vor: Diakonie Herr Berlin-Brandenburg- Matthias Altfeld Schlesische Oberlausitz UNIONHILFSWERK Frau Landesverband Berlin e.V. Stefanie Treutler als stellvertretendes Mitglied Herr Christian Hahn Sozialverband VdK Frau Berlin-Brandenburg e.V. Christine Gaszczyk Organisationen (§ 34 Abs. 3 d) AZG) Zwei Vertretungen; zwei Vorschläge liegen vor: Ausländer mit uns e.V. Frau Heidemarie Buntrock als stellvertretendes Mitglied Herr Hermann Mildner Assyrische Union Herr Berlin e.V. Ulrich Krüger Interessenvertretungen (§ 34 Abs. 3 e) AZG) Fünf Vertretungen; zwei Vorschläge liegen bislang vor: Allgemeiner Blinden- und Herr Sehbehindertenverein Berlin e.V. Manfred Scharbach Frau Astrid Meyer |
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