Auszug - Neuwahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß §34 des Gesetzes über die Zuständigkeit in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG)  

 
 
3.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 15.12.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:52 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sporthalle Schöneberg
Ort: Sachsendamm 12, 10829 Berlin
0021/XXI Neuwahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß §34 des Gesetzes über die Zuständigkeit in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG)
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Steuckardt, MatthiasOltmann, Jörn
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Beschluss


Einstimmiger Beschluss bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion der AfD:

Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. 302, 472), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.10.2020 (GVBl. S. 807)

Nach § 34 AZG muss zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten für jeden Bezirk ein Beirat gebildet werden, der zu hören ist, wenn die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe nicht vollständig abhelfen kann.

Der Beirat, dessen Verhandlungen das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet, besteht aus

a)        drei Bezirksverordneten;

b)        einer Vertretung der Gewerkschaften;

c)        drei Vertretungen von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen;

d)        zwei Vertretungen von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden;

e)        nf Vertretungen der Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen, die vom jeweiligen Bezirksteilhabebeirat nach § 10 des Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch entsandt wurden.

Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer der laufenden Legislaturperiode gewählt.

Bezirksverordnete (§ 34 Abs. 3 a) AZG)

Die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter/innen wird durch die Bezirksverordnetenversammlung veranlasst.

Mit Pressemitteilung vom 9. November 2021 hat das Bezirksamt zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgerufen. Ferner wurden alle Mitglieder der vergangenen Wahlperiode beziehungsweise die entsendenden Organisationen angeschrieben und gebeten, Wahlvorschläge für die neue Wahlperiode einzureichen. Folgende Vorschläge sind bis zum 1. Dezember 2021 eingegangen:

Gewerkschaften (§ 34 Abs. 3 b) AZG)

Eine Vertretung; ein Vorschlag liegt vor:

Deutscher Gewerkschaftsbund Herr

Berlin-Brandenburg Ulrich Rautenberg

 als Stellvertretendes Mitglied

 Frau

 Ursula Pingel

Vereinigungen (§ 34 Abs. 3 c) AZG)

Drei Vertretungen; drei Vorschläge liegen vor:

Diakonie Herr

Berlin-Brandenburg- Matthias Altfeld

Schlesische Oberlausitz

UNIONHILFSWERK Frau

Landesverband Berlin e.V. Stefanie Treutler

 als stellvertretendes Mitglied

 Herr

 Christian Hahn

Sozialverband VdK Frau

Berlin-Brandenburg e.V. Christine Gaszczyk

Organisationen (§ 34 Abs. 3 d) AZG)

Zwei Vertretungen; zwei Vorschläge liegen vor:

Ausländer mit uns e.V. Frau

 Heidemarie Buntrock

 als stellvertretendes Mitglied

 Herr

 Hermann Mildner

Assyrische Union Herr

Berlin e.V. Ulrich Krüger

Interessenvertretungen (§ 34 Abs. 3 e) AZG)

Fünf Vertretungen; zwei Vorschläge liegen bislang vor:

Allgemeiner Blinden- und Herr

Sehbehindertenverein Berlin e.V. Manfred Scharbach

 Frau

 Astrid Meyer

 
 

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