Auszug - Trampoline in der Umgebung der Käthe-Kollwitz-Grundschule
Carla Golm, Mitarbeiterin des Kinder- und Jugendparlaments, berichtet, der antragstellende Schüler ist nicht anwesend.
BV Bialluch-Liu schlägt daher die Vertagung der Beratung des Antrags vor.
BV Fey spricht sich ebenfalls für eine Vertagung aus und bemerkt, es sei fraglich, ob der Sportausschuss für diesen Antrag überhaupt zuständig ist.
BV Kliem berichtet, dass es erst kürzlich einen großten Beteiligungsprozess um die Gestaltung dieses Spielplatzes gab, in den auch die Käthe-Kollwitz-Schule eingebunden war. Er empfiehlt die Nachfrage beim Kinder- und Jugendparlament, ob diese Wünsche und Anregungen beim erfolgten Planungsprozess Eingang gefunden haben.
BV Bialluch-Liu berichtet, der Antrag wurde vom Ältestenrat einstimmig in diesen Ausschuss überwiesen, er hat auch einen definitiven Sportbezug, eine Beratung ist durchaus angebracht. Zur Konkretisierung sollte noch der Antragsteller selbst zu Wort kommen.
BzStR Schworck spricht sich ebenfalls für eine Konkretisierung durch den Antragsteller aus, da der Begriff Umgebung sehr weitflächig gefasst sei und die Zuständigkeit sich eventuell noch verschieben kann, ebenso wie die Bauform der Trampoline offen bleibt.
BV Kämper stimmt der Aussage von BzStR Schworck zu und bemerkt, auch der Ältestenrat sei in seinen Entscheidungen nicht unfehlbar.
BV Bialluch-Liu schlägt vor, die Beratung der Drucksache zu vertagen und empfiehlt dem Kinder- und Jugendparlament, den Antragsteller in die nächste Sitzung einzuladen.
BV Kliem verweist auf das Verfahren der Ausschussvorsitzenden des Schulausschusses, Frau Zander-Rade, welche sich bei Unklarheiten bei Anträgen aus dem Kinder- und Jugendparlament stets umgehend an das Kinder- und Jugendparlament wendet mit der Bitte um Klärung oder Konkretisierung. Er empfiehlt dies auch hier zu tun, alleine schon des respektvollem Umgangs mit den Mitgliedern des Kinder- und Jugendparlaments.
BV Bialluch-Liu berichtet, sie sei bereits in Kontakt mit dem Kinder- und Jugendparlament, sagt aber auch zu, wie vorgeschlagen zu verfahren und den Antrag zu vertagen.
Die Beratung der Drucksache wird mehrheitlich vertagt. |
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