Auszug - Vorstellung Hochhausentwicklungskonzept (BE: BezA)  

 
 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mo, 30.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss


Rederecht der BI Speyerer Straße zum Hochhausleitbild: Die BI merkt an, dass in dem B-Plan des geplanten Hochhauses in der Speyrer Straße nicht die Kriterien des Hochhausleitbildes des Senats berücksichtigt sind (verkehrliche Anbindung, Nachbarschaft etc.). Diese sähen nämlich auch eine Bürgerbeteiligung vor. BD Voß fragt, was das Hochhausleitbild für den Bezirks bedeutet und wie die Belange der Nachbarschaft nach dem Hochhausleitbild berücksichtigt und sichergestellt werden können.

BzStR Oltmann merkt an, dass das B-Plan Verfahren vor der Entwicklung des Hochhausleitbildes des Senats startete. BV Dr. Scherzinger weist darauf hin, dass jedoch in dem vorhandenen B-Plan ein Reiter „Hochhausleitbild“ existiert, in dem erklärt wird, wie das Hochhausleitbild angewandt wird. BV Olschewski betonte nochmals, dass die CDU die geplante Höhe des Gebäudes immer schon abgelehnt hat.

------------------------------------------------------------------------------------------

Vorstellung des bezirklichen Hochhausleitbildes am Beispiel des SÜDKREUZES (EUREF, Hochhaus Ecke Tempelhofer Weg, Hildegard-Knef-Platz, Hauptsitz GSG, BWB, Gewerbegebiet Naumannstr.).

  • Frage: Wo will man hin in 30 Jahren?
  • Nutzungsmischung an den Rändern von Gewerbegebieten als Anbindung ans Quartier
  • Nicht gewollt sind einzelne Hochhäuser von einzelnen Bauherren, die sich ein Symbol setzen wollen (Nachbarschaftsgrundstücke sollen mitgedacht werden)
  • Dichte, die geschaffen wurde, muss an anderer Stelle ausgeglichen werden (durch z.B. GRÜN)

Die weiteren Entwicklungsbereiche und Kriterien sind in der Präsentation zu finden.

 

Folgende Nachfrage gab es von BV Dr. Scherzinger: inwieweit diese Kriterien für die geplante Innenbebauung des Gasometers angewandt werden (Mehrwert für Nachbarschaft)?

 

BzStR Oltmann erläutert, dass das Hochhausleitbild bei der Innenbebauung des Gasometers erfüllt wird, indem die Nutzung des Erdgeschosses und die Nutzung des Dachgeschosses öffentlich ist.

BV Kühne betont, dass das Zentrenkonzept (Gewerbe) auch angewandt werden muss. Zu der Speyerer Straße: Er hätte sich auch was anderes dort vorstellen können, trotzdem ist in dem Beteiligungsverfahren alles richtig gelaufen. Das Hochhausleitbild würde kein weiteres Beteiligungsverfahren vorsehen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen