Auszug - Keine Mietschulden-Schufa-Einträge durch die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften
BV Wissel begründet den Antrag. BV Pschollkowski fragt, ob es einen Regelfall für den Antrag gibt? BV Neumann erläutert, dass es gar keine Meldung durch die Städtischen Wohnungsbauunternehmen geben muss, sondern die Schufa durch eigene Recherche (z. B. Schuldnerlisten der Amtsgerichte) Mietschulden ermittelt. BzStRin Kaddatz hat versucht einen Sachstand bei den Städtischen Wohnungsbauunternehmen abzufragen. In der Kürze der Zeit hätten zwei Wohnungsbauunternehmen geantwortet, dass sie keine Meldung an die Schufa machen. BV Wissel zieht den Antrag zurück. |
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