Auszug - Bericht aus der Verwaltung  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und demografischer Wandel
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Soziales, Senioren und demografischer Wandel Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 15.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: John-F.-Kennedy-Saal, Raum 1110
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss


Der Bericht liegt schriftlich vor.

Zum Vortrag von BzStRin Kaddatz gibt es Nachfragen zum Bereich „Soziale Wohnhilfe“. BV Steuckardt stellt die Frage, ob der Vor-Ort-Termin in der Erfurter Straße etwas Besonderes gezeigt hätte. Die Verwaltung verneint.

BV Wissel fragt nach, welche Obdachlosen dorthin vermittelt werden bzw. dem Einfluss des Bezirksamtes bei der Schlafplatzvermittlung. BzStRin Kaddatz erwidert, dass das BUL die Unterkünfte auf die Liste nimmt und sie belegt. Offenbar sei die Phase der wechselnden Betreiber beendet. BV Hantke fragt nach, ob Informationen über den Personenkreis vorliegen, der dort untergebracht wird. Die Verwaltung kann nur vermuten, dass es sich überwiegend um Männer handelt, denn die Belegung wird nicht vom BA veranlasst. BV Pschollkowski regt an, dass es für den Ausschuss einen Vor-Ort-Termin geben soll.

BzStRin Kaddatz ergänzt zu dem schriftlich vorliegenden Bericht, dass aufgrund der Umsetzung des BTHG ein neues Kapitel im Haushaltsplan eingerichtet wurde (3915). Demnach werden 11 VZÄ eingerichtet, der Bezirk hätte allerdings die Notwendigkeit von 14 VZÄ errechnet.  BV Hantke fragt nach der Zusammenarbeit, wenn „Haus der Teilhabe“ nicht physisch hergestellt wird. BzStRin Kaddatz erklärt, dass es eine Übergangsfrist bis 2022 gibt. Die Zusammenarbeit in dem zu schaffenden Fachdienst wird durch die beiden koordinierenden Stellen gewährleistet werden. BV Suka fragt nach wie es zu unterschiedlicher Berechnung der Stellenzahlen gekommen ist. BzStRin Kaddatz erläutert, dass die Hauptverwaltung (Finanzen) eine höhere Fallzahl pro Mitarbeiter*in zu Grunde gelegt hätte. BD Gaszczyk erkundigt sich nach den Ausbildungsgängen, die die Mitarbeiter*innen brauchen würden. Die Verwaltung erläutert, dass es für das Fallmanagement Sozialarbeiter*innen und für Leistungskoordinierung eine Verwaltungsausbildung nötig sei.

 
 

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