Auszug - Umstellung Geburtenprinzip auf das Wohnortprinzip
BzStRin Kaddatz informiert über die Umstellung vom Geburtstags- auf das Wohnortprinzip für Leistungsberechtigte außerhalb des Asylverfahrens, die in die Zuständigkeit der bezirklichen Sozialämter fallen. Neufälle werden ab dem 01.07.2019 nach Wohnortprinzip behandelt. Herausforderung ist die Umstellung der Altfälle, die am 01.01.2020 beginnen soll. |
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