Auszug - Dienstzeitverlängerung von Schulleitungen nach Erreichen der Altersgrenze
Mehrheitlicher Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung nimmt mit Unverständnis zur Kenntnis, dass Anträge von Schulleitungen auf Verlängerung ihrer Dienstzeit abgelehnt worden sind. Vielmehr befürwortet und unterstützt es die BVV insbesondere angesichts des eklatanten Mangels an ausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen im Berliner Schuldienst und der Vielzahl an nicht bzw. nur kommissarisch besetzten Leitungsfunktionen an Berliner Schulen, wenn Schulleitungen motiviert sind, auch nach dem Erreichen der Altersgrenze Verantwortung an Ihrer Schule tragen und sich für eine gute Schulausbildung ihrer Schülerinnen und Schüler aktiv einbringen zu wollen. Daher spricht sich die BVV Tempelhof-Schöneberg dafür aus, von der Möglichkeit des § 38 Landesbeamtengesetz Gebrauch zu machen, und Anträgen auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand grundsätzlich stattzugeben, da dies im Interesse des Landes Berlin ist. |
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