Auszug - Dienstzeitverlängerung von Schulleitungen nach Erreichen der Altersgrenze  

 
 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 10.30
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 20.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1100/XX Dienstzeitverlängerung von Schulleitungen nach Erreichen der Altersgrenze
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. CDU, GRÜNEFrakt. CDU, GRÜNE
Verfasser:1. Herr Penk, Rainer
2. Herr Zander, Christian
Steuckardt, Matthias
Drucksache-Art:Dringliche WillensbekundungDringliche Willensbekundung
 
Beschluss


Mehrheitlicher Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung nimmt mit Unverständnis zur Kenntnis, dass Anträge von Schulleitungen auf Verlängerung ihrer Dienstzeit abgelehnt worden sind.

Vielmehr befürwortet und unterstützt es die BVV insbesondere angesichts des eklatanten Mangels an ausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen im Berliner Schuldienst und der Vielzahl an nicht bzw. nur kommissarisch besetzten Leitungsfunktionen an Berliner Schulen, wenn Schulleitungen motiviert sind, auch nach dem Erreichen der Altersgrenze Verantwortung an Ihrer Schule tragen und sich für eine gute Schulausbildung ihrer Schülerinnen und Schüler aktiv einbringen zu wollen.

Daher spricht sich die BVV Tempelhof-Schöneberg dafür aus, von der Möglichkeit des § 38 Landesbeamtengesetz Gebrauch zu machen, und Anträgen auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand grundsätzlich stattzugeben, da dies im Interesse des Landes Berlin ist.

 
 

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