Auszug - Wahl von stellvertretenden Bürgerdeputierten im Jugenhilfeausschuss hier: Wahl einer Stellvertretenden Bürgerdeputierten
Einstimmiger Beschluss, bei Enthaltungen. Es ergeht folgende Beschlussempfehlung:
Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin wählt gem. § 35 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamtes wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe für die Dauer der Wahlperiode die nachstehend aufgeführte Person zur stellvertretenden Bürgerdeputierten:
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