Auszug - Verwahrlosung am S-Bahnhof Tempelhof  

 
 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 6.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 16.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0963/XX Verwahrlosung am S-Bahnhof Tempelhof
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, CDUBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Beratungsbeiträge: BV Suka, BV Pschollkowski, BV Wissel, BV Götz, BV Stammen und BV J. Rauchfuß.

BV Suka beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Senioren und demograf. Wandel (federführend) und den Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungsangelegenheiten (mitberatend).

Der Überweisungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.

Der Änderungsantrag (Fraktion Die Linke) wird mehrheitlich abgelehnt.

Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.

 

Es ergeht folgende Beschlussempfehlung:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, zur Bekämpfung der Verwahrlosungstendenzen am U- und S-Bahnhof Tempelhof koordinierend eine Arbeitsgruppe einzuberufen und Maßnahmen zu entwickeln und durchzuführen, die die Ordnung und Sicherheit im Bereich des Umsteigebahnhofs wieder gewährleistet.

 

Dieser Arbeitsgruppe sollen angehören:

 

-          Deutsche Bahn AG als Grundstückseigentümerin des Bahnhofs und der Verteilerhalle

-          S-Bahn Berlin GmbH als Betreiberin der S-Bahn

-          BVG als Eigentümerin des U-Bahnhofs und Betreiberin der U-Bahn

-          Bundespolizei und S-Bahn-Sicherheitsdienstleister für die Sicherheit auf den DB-Anlagen

-          Polizei Berlin und BVG-Sicherheitsdienstleister für die Sicherheit im Bereich der U-Bahn

-          Private Eigentümer des Vorplatzes für die Situation auf dem Vorplatz (nördlich des Bahnhofs) und des ehemaligen Güterbahnhofs Tempelhof für die Situation an der Zufahrt (südlich des Bahnhofs)

-          FB Straßen als Facheigentümer Straße (Gehwegflächen, Straßen-Unterführung)

-          Ordnungsamt für die Ordnung im Straßenland

 
 

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