Auszug - Nutzung des Grundstücks Marienfelder Allee 222-244 für Bildung und Sport  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 06.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
0335/XX Nutzung des Grundstücks Marienfelder Allee 222-244 für Bildung und Sport
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Es liegt eine einstimmig beschlossene Beschlussempfehlung aus dem Sportausschuss vor.

BV Fey bittet um eine kleine Ergänzung im ersten Satz des Antrags, dem die SPD in dieser Form dann zustimmen würde:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zusätzlich zu den bisherigen Beschlüssen zu prüfen, ob auf der unbebauten Fläche auf dem Grundstück Marienfelder Allee 222-244 folgende Nutzungen realisiert werden können:

 

-          Grundschulstandort

-          Jugendverkehrsschule

-          eine Kita

-          die Anlage einer Offroad- und Glattbahnstrecke für RC-Car Elektro (Sportfläche)

-          die Anlage von Beachvolleyballfeldern

 

Ferner ist zu prüfen, inwieweit Maßnahmen ergriffen werden können, um die Parkplatzsituation zu entschärfen.

 

Der BVV ist bis zum November 2017 zu berichten.

 

BV Wissel beantragt, die beiden letzten Spiegelstriche zu streichen, da ihre Fraktionen dies als weniger wichtig als die drei anderen Vorhaben ansieht.

BV Zander erwidert, es sei klar, dass nicht alles dort realisiert werden könne. Es gebe aber diese Nutzungswünsche und am Ende der Prüfung werde sich zeigen, welche Nutzungen sich zusammen umsetzen ließen, so dass der Antrag so beibehalten werde solle. Im Übrigen werde der Ergänzungswunsch der SPD von der CDU als antragstellende Fraktion übernommen.

 

Es wird zunächst über den Änderungsantrag von BV Wissel abgestimmt. Der Änderungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Nachfolgend wird über den Antrag insgesamt abgestimmt, welcher bei einer Enthaltung einstimmig angenommen wird.

 
 

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