Auszug - Tempelhofer Damm auffrischen und funktionaler gestalten
BV Rimmler begründet den Antrag. BV Götz fragt nach, ob sich die antragstellende Fraktion zu den Punkten 1. Und 2. des Antrags die Anordnung einer Benutzungspflicht für die gedachten Radwege vorstellt. BV Rimmler bestätigt dies. BV Götz weist auf ein BGH-Urteil aus 2010 zur Benutzungspflicht hin, das dazu im Widerspruch stehe. BV Rimmler sieht den Antrag dennoch im Einklang zum geltenden Recht. BD Hertlein und BV Hauschild kritisieren die im Antrag formulierten Vorschläge zur Verkehrsführung als gefährlich für den Radverkehr. BV Hauschild beantragt nach längerer Diskussion die Abstimmung nach Einzelpunkten des Antrags.
Dem Antrag auf Abstimmung nach Einzelpunkten wird einstimmig zugestimmt.
Ergebnisse der Abstimmung nach Einzelpunkten Punkt 1: mehrheitlich abgelehnt Punkt 2a: mehrheitlich abgelehnt Punkt 2b: einstimmige Zustimmung Punkt 3 wird von der Antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Der Antrag wird mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung gestellt:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob der Tempelhofer Damm in den folgenden Bereichen wie folgt umgestaltet werden kann: Der Gehwegbereich wird durch Straßenmöbel und optisch ansprechendes Straßenbegleitgrün aufgewertet und barrierefrei gestaltet. Im Bereich der U-Bahnhöfe Tempelhof und Alt-Tempelhof ist eine angemessene Zahl von Fahrradabstellplätzen neu zu schaffen.
Mit Änderungen einstimmig beschlossen.
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