Auszug - Geeignete Immobilien für Obdachlose benennen
Herr BStR. Oltmann: Wir sind noch dabei – es kommt aber bisher nur ein Grundstück in Frage. Aber das ist noch fraglich und wir sind dran. Aber eigentlich sind wir nicht zuständig. Herr Zander: vertagt Kein Widerspruch. |
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