Auszug - Entwicklung Schulbauoffensive (u.a. Zuständigkeiten, konkrete Auswirkungen auf den Bezirk)  

 
 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Facility Management Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 27.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss


Herr BStR. Oltmann: Unterteilt in Phase 1 und 2 – es soll einen Senatsbeschluss geben, der die Phase 2 umreißt. Es soll den Bezirken die Möglichkeit gegeben werden, eigene GmbHs gründen, bzw. die Stadt wird für die Bezirke GmbHs gründen. Ein Bezirk soll als Pilot starten. Die Bezirke sollen Personal in die GmbHs entsenden. In welchem Umfang ist noch offen. Aus seiner Sicht macht nur eine vollständige Ausgründung Sinn, weil Entscheidungs- und Fachkompetenzen nicht getrennt werden sollten. Wie sich das im Einzelnen vollziehen soll, werden sie aber erst in den nächsten Wochen erfahren. Das sind die Strukturelemente, die aktuell diskutiert werden. Im Bereich von 5,5 Mio. bis 10 Mio. € sollen die bezirklichen GmbHs zuständig sein. Die Baudienststelle bei der Senatsverwaltung soll ausgebaut werden. Diese soll in die Lage versetzt werden, neu zu beginnende Maßnahmen zu übernehmen. Es soll eine Tochtergesellschaft der HoWoGe gegründet werden, die ebenfalls die gleichen Aufgaben übernehmen soll. Es soll noch eine Landesgesellschaft gegründet werden, die sich um Neubauten sowie um Sanierungsmaßnahmen, die über 10 Mio. € liegen, kümmern soll. Er will nicht verhehlen, dass hier 2 Strategien verfolgt werden, die sich eigentlich wiedersprechen. So wie die politischen Mehrheiten gestrickt sind, ist es wohl so, dass die Landesgesellschaften nicht veränderbar sind. Aus seiner Sicht wäre es besser gewesen, man wäre möglichst bezirksnah geblieben bei der Fragestellung, wie geht man in die Phase 2.

Phase 1 ist auch noch nicht vollständig untersetzt. Er kann aus bezirklicher Sicht sagen, dass wir beim Aufwuchs der Sanierungsmittel und den baulichen Unterhaltungsmittel und auch den Investitionsmitteln, die sie als direkte Zuweisung erfahren werden, mit den Stellen, die uns über die AG Ressourcensteuerung zugewiesen sind, bei weitem nicht auskommen werden. Sie werden im Rahmen der Haushaltsberatungen versuchen, Mittel und Wege zu finden, ein Aufstocken der Stellen im Hochbaubereich zu ermöglichen. Denn nur mit einem Aufwuchs im FM Bereich wird man überhaupt in der Lage sein, den Aufgaben gewachsen zu sein.  Schwierigkeiten am Markt, geeignetes Personal zu finden und Stellen zu besetzen und dabei sind sie noch ganz gut dabei, was die Besetzung offener Stellen betrifft. Benötigt wird jedoch eine größere Sollbesetzung. Um sich die Dimensionen mal vorzustellen: Wir haben in den letzten Jahren immer 25 bis 30 Mio. € pro Jahr bewegt. In den letzten beiden Jahren waren wir deutlich über 30 Mio. € - in diesem Jahr sind es schon 38 Mio. €. Wir werden in naher Zukunft bei 50 bis 60 Mio. € landen. Das wird sich nochmal steigern, wenn sich die Investitionsmaßnahmen, die uns vorerst auf Papier zugeleitet wurden, bewahrheiten. Dafür ist deutlich mehr Personal von Nöten –ca. 15 bis 20 zusätzlichen Stellen im Hochbaubereich, die benötigt werden. Selbst dann wird es eng. Er rechnet auf Landesebene mit einer Einrichtungs-/ Umsetzungszeit von rund 2 Jahren, bis die Strukturen stehen und sie wirklich arbeitsfähig sind. Welche Bezirke sich hier wie zusammentun, ist noch völlig unklar. Bisher gibt es ja auch noch keinen Beschlusstext, der veröffentlich worden ist.

Herr Seltz: Pressemitteilung wurde veröffentlicht – die einige Fragen beantwortet, einige anreißt, aber auch viele aufwirft. Insofern versteht er die Zurückhaltung. Zitate aus der Pressemitteilung:

1 (nur auszugsweise) Bezirke bleiben als Schulträger in voller Verantwortung – sie werden die aufgestockten Mittel für den baulichen Unterhalt umsetzen und sind weiterhin für Sanierungsmaßnahmen zuständig. Das gilt für Projekte von bis zu 5,5 Mio. € - kann aber auch für Projekte mit größeren Volumen gelten, sofern dies die Kapazitäten der Bezirke erlauben. Unklarheit Nr. 1 – seine Frage: Würde denn das BA das Thema Kapazität am Euro-Umfang oder am Inhalt der Maßnahmen festmachen? Oder wie würden die Beurteilungen der Kapazitäten sonst erfolgen?

Es ist von 96 zusätzlichen Stellen für die Bauämter die Rede.  Wenn man mal davon ausgeht, dass damit die bezirklichen Ämter gemeint sind – was aus dem Text so nicht hervorgeht – dann ist das ja schonmal eine kleine Hilfe.

2 Die GmbHs werden als Dienstleister der Bezirke fungieren und für Maßnahmen zuständig sein, die mindestens 2 Bezirke betreffen? > Was ist damit gemeint? < Und wenn diese Maßnahmen zwischen 5,5 und 10 Mio. € liegen und die Bezirke diese nicht selbst durchführen. Das klingt kompliziert. Das ist nicht ganz klar, was damit gemeint wird, wenn 2 Bezirke betroffen sind. Es ist sicher nicht gemeint, dass die Turnhalle in dem einen und die Schule in dem anderen Bezirk stehen.

3 Sofern von den Bezirken gewünscht, können auch die kompletten Aufgaben des FM an die neuen Dienstleistungs-GmbHs übertragen werden. Gibt es zu diesem Angebot eine Meinung des BA?

Der Umgang mit Schulsanierungen in der Transmissionsphase ist unklar. Arbeitsplanung steht – wir können das ja schlecht ruhen lassen. Auch mit Laufzeiten von 5 und mehr Jahren. Wie will das BA das gestalten?

Herr BStR. Oltmann: Was hält er für vernünftig: Ausgründungsidee verbindet sich mit zwei Aspekten – flexibler und attraktiver für Personalstrukturen – schnellerer Umgang mit Finanzmitteln. Zwei politische Kräfte, die daran zerren. Zentralsteuerung vs. Vor-Ort-Kompetenzen. Leider wird in erster Linie zuerst auf die finanztechnische Sicht geachtet, anstatt auf die bautechnische Umsetzung bzw. schulfachlichen Anforderungen.

Darüber hinaus zwischen 5,5 und 10 Mio. besteht die Möglichkeit das zentral bearbeiten zu lassen oder der Landesgesellschaft oder den GmbHs zuzuordnen. Es geht aber nur um neu zu beginnende Maßnahmen. Das ist auch sinnvoll. Wenn es nach uns geht, wollen wir keine Maßnahmen abgeben. Wir haben den Eindruck, dass Maßnahmen, die zentral gemeldet werden und abgegeben werden auf einer langen Liste hintenangestellt und somit auf Eis liegen. Wir sind gut beraten, so viel wie möglich bei uns zu behalten. Wie das in 2 bis 3 Jahren zu beurteilen ist und wie wir damit umgehen wollen, ist dann zu finden. Wir werden aber sicherlich nicht alles allein stemmen können und werden wohl an den Punkt kommen, an dem wir Maßnahmen abgeben werden müssen. Schwierig ist auch die Aufteilung von Zuständigkeiten – das bietet Konfliktpotenzial.

Es wäre besser es in einer Hand zu belassen.

Herr Rimmler: Danke für die Darlegung. Es ist wichtig, dass wir darüber sprechen. Dank auch für die Positionierung, es in bezirklicher Hand zu belassen. Es gibt Beispiele in anderen Bundesländern, in denen GmbHs gegründet wurden, in die Maßnahmen übertragen wurden und wo auch erst einmal Stillstand herrschte, wegen Strukturaufbau. Er hält das Angebot für vergiftet, weil es suggeriert, dass hier eine Lösung besteht – die nicht gegeben ist. Er unterstützt die Positionierung des BA.

Herr Zander: Die Bezirke sollen wohl Personal abgeben. Wieso wird das gemacht, wenn die Bezirke das Personal selber brauchen.

Herr BStR. Oltmann: Wenn ein Bezirk Maßnahmen abgibt, muss er auch Personal abgeben. Damit nimmt sich der Bezirk Flexibilität und es wird Personalkannibalismus zwischen den Bezirken und der Zentralgesellschaft gefördert. Hält er für keine gute Lösung. Es sollten gemeinsame attraktive Strukturen schaffen.

Herr Zander: Gibt es denn eine Tendenz, wer dieser Pilotbezirk sein könnte?

Herr BStR. Oltmann: Lieber Pilot sein, als den Strukturen hinterherlaufen. Nicht warten, bis wir dran sind, sondern die Strukturen für Tempelhof/Schöneberg nutzen. Müssen uns regional orientieren - Ansprechpartner sind die umliegenden Bezirke. Aber ob das so kommt…

Herr Penk: Unterstützen auch die vorsichtige und abwartende Haltung des BA. Sehen darin auch keine Verbesserung zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben. Verständnisfrage: Ab 5,5 Mio. hat man die Möglichkeit Maßnahmen abzugeben – wenn es neue Projekte sind. Was ist mit Verteuerungen im Projekt? Wenn man damit dann in den Bereich kommt, wo man die Maßnahme abgeben kann, ist das dann möglich. Oder muss man Projekte, die einmal bezirklich angefangen wurden, auch zu Ende führen, ohne Abgabemöglichkeit.

Herr BStR. Oltmann: Entscheidend sind die Gebäudescans. Diese beinhalten aber leider natürlich nicht alle Maßnahmen und Aufwände z. B Planungsleistungen.

In dem Zusammenhang nochmal der Hinweis, wenn es noch nicht so klar rausgekommen ist. Für Maßnahmen über 10 Mio. € gibt es einen Abgabezwang.

Herr Penk: Was ist mit den notwendigen Erweiterungsbauten. Sind die damit drin?

Herr BStR. Oltmann: Nein – im Gebäudescan sind nur Sanierungsmaßnahmen erfasst. Ist aber der Meinung, dass wir das mit machen sollten. Problem ist nur, dass im Gebäudescan mit unterschiedlichen Prioritäten gearbeitet wird. Da kann es also sein, dass ein Schulgebäudestandort mehrfach mit unterschiedlichen Prioritäten aufgeführt wird. Was die Sache nicht ganz logisch macht. Wenn man einmal einen Standort anfasst, sollte man ihn durchsanieren und nicht in 3 Jahren das gleiche Gewerk nochmal anfassen.

Für die Lindenhof-GS haben wir zum Beispiel ein Gesamtpaket geschnürt, wo wir alles mit einem Mal durchführen können. Ich hoffe, dass uns das gelingt, das unterzubringen. Ich kann es aber nicht abschließend beantworten.

Herr Zander: Sollten wir im September wieder besprechen.

 
 

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