Auszug - Wahl von stellvertretenden Bürgerdeputierten im Jugenhilfeausschuss hier: Wahl einer Stellvertretenden Bürgerdeputierten zur lfd. Nr. 5
Einstimmiger Beschluss bei Enthaltungen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin wählt gem. § 35 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamtes wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe für die Dauer der Wahlperiode die in der Drucksache aufgeführte Person zur stellvertretenden Bürgerdeputierten. |
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