Auszug - Beschluss des Landesjugendhilfeausschuss zu Kita und Flucht  

 
 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 11.21
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 15.06.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1943/XIX Beschluss des Landesjugendhilfeausschuss zu Kita und Flucht
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen für die Umsetzung des Beschlusses des Landesjugendhilfeausschusses vom 17.02.2016 zur "Versorgung und Betreuung von Flüchtlingskindern in Berliner Kindertageseinrichtungen" einzusetzen

Der Beschlusstext lautet:

Der LJHA fordert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und das Abgeordnetenhaus von Berlin auf, die Betreuungssituation von Flüchtlingskindern in Berlin zu verbessern. Dazu sind den Fachkräften der Sammelunterkünfte und der Kindertageseinrichtungen Unterstützungsangebote zur Bewältigung dieser Aufgabe zu unterbreiten. Neben dem bereits bestehenden erleichterten Zugang zur Kindertagesbetreuung für geflüchtete Kinder fordert der LJHA die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft auf, für Familien mit jungen Kindern ein sozialpädagogisches Betreuungsangebot in den Gemeinschafts- und Notunterkünften zu schaffen, welches eine Brückenfunktion in die Kindertagesbetreuung bietet.

Der LJHA fordert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft insbesondere auf:

• Die tatsächliche Anzahl von geflüchteten Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres zu erheben und fortzuschreiben.

• Die tatsächliche Anzahl von geflüchteten Kindern bis zur Einschulung, die einen Platz in der Kindertagesbetreuung (Kita) wahrnehmen, zu erheben.

• Die Voraussetzungen zu schaffen, damit Kindern, zeitnah ein Kita-Platz vermittelt werden kann; dies betrifft besonders dringlich Kinder die älter als drei Jahre sind.

• Mit den Leistungserbringern der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe ein Verfahren zur Bereitstellung von Plätzen zu vereinbaren.

• Flüchtlingskindern den entsprechenden Personalzuschlag nicht-deutscher Herkunftssprache (ndH) grundsätzlich zu erteilen, unabhängig davon, ob in der Kindertageseinrichtung die 40% Quote von Kindern nicht-deutscher Herkunftssprache erreicht wird.

• Flüchtlingskindern mit gesundheitlichen und psychischen Beeinträchtigungen und Behinderung zeitnah und unbürokratisch einen Integrationszuschlag zu erteilen, damit Kindertagesstätten diese Kinder adäquat fördern und die Eltern unterstützen können.

• Die Elternkostenbeiträge für die Verpflegung der Kinder durch die Bezirksämter zu übernehmen und die Finanzierung hierfür durch das Land Berlin zu sichern.

• Den Fachkräften in den Kindertageseinrichtungen zeitnah und kostenlos durch zusätzliche Angebote eine verbindliche und qualifizierte Beratung für den professionellen Umgang mit den spezifischen Erfordernissen, die Flüchtlingskinder und ihre Angehörigen in den Kitaalltag mitbringen sowie entsprechende Fort- und Weiterbildungen anzubieten. Hierzu bedarf es der Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Fachberatung.

Die notwendige sprachliche Übersetzungsarbeit für Elterngespräche durch die Senats-verwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft zu finanzieren. In einem ersten Schritt ist dazu die Nutzung des Gemeindedolmetschdienstes für Kindertageseinrichtungen aus den Mitteln der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu finanzieren.

 
 

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